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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Offene Drohungen? Oder eher Säbelrasseln?

B
BRBerlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zum Freitag,

wir haben bei uns im BR das Gefühl, dass der AG austesten will, wie weit er gehen kann.

Hintergrund:

Ein ehem. Teamleiter ist zu unserem Auftraggeber gewechselt. Man könnte sagen, dass er einen persönlichen Rachefeldzug gegen unsere Firma leitet. Er stänkert, wo er nur kann. Kein TL passt ihm, er will unsere Firma raus aus dem Projekt haben. Mal abgesehen davon, dass er bei einem Werkvertrag normalerweise rein gar nichts zu sagen hat, was die MA betrifft, wird es in der Praxis komplett anders gelebt. Der Auftraggeber weiß, wer wann wie lange abwesend ist, weiß wer krank ist, wer im BR sitzt und wie lange Meetings hält, kennt alle Kollegen mit Namen. Da es keine AnÜ ist, sollte er lediglich wissen, was hinten raus kommt und nicht, was drin steckt...

Unser Chef sagt uns nun, dass wir Forderungen bzgl. Datenschutz nicht stellen können, da uns sonst der Auftrag entzogen wird. Andere Projekte, welche alle samt vom selben Kunden in Auftrag gegeben wurden, seien in Gefahr. Gestern sprach er sogar offen aus, dass wir eine Lösung finden müssen wegen unsere "langen" Meetings. Sonst muss er uns vor die Wahl stellen: Entweder Teamleiter (wir haben 3 TL im BR) oder Betriebsrat". Klingt wie eine offene Drohung und einer Behinderung des Betriebsrats in seiner Ausübung. Der AG sprach sogar von möglicher Standortschließung. Säbelrasseln? Wir sind noch sehr neu. Erster BR im Betrieb überhaupt. Bisher hatten nur 3 Mitglieder das Erstseminar. Die anderen 4 gehen erst Ende dieses Monats in eine Schulung.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

10.08.2012 um 22:24 Uhr

Drohung und Säbelrasseln liegen eng bei einander. Ich würde mich da zunächst nicht weiter einschüchtern lassen.

Vielleicht solltet Ihr einen Fachanwalt aufsuchen und mit ihm die Angelegenheit im Detail besprechen.

S
Schucky

14.08.2012 um 09:38 Uhr

Diese Aussagen vom Arbeitgeber kennen wir auch im unseren Gremium. Von wegen, wenn wir das nicht machen verlagern die unsere Arbeit nach Polen und so. Das war bei uns auch ganz am Anfang unserer Periode, alles lehre Drohungen. Jetzt müsst ihr nur stark genug sein und es drauf ankommen lassen. Denn wenn der Arbeitgeber das wirklich vorhaben sollten, dann wäre das schon längst in der Planung oder passiert. Habe bis jetzt noch nie gehört, das Mitarbeiter gekündigt worden sind weil der BR so lange Sitzungen gemacht hat. Oder geschweige von einer Standortschliessung.

Bei uns war es auch so, dass der AG lange gebraucht hat den BR zu akzeptieren. Konnte es nicht war haben das auf einmal Mitarbeiter aus dem Betrieb was zu sagen haben.

R
rkoch

14.08.2012 um 11:04 Uhr

Der Auftraggeber weiß, (...) wer krank ist,

Da frage ich mich allerdings WOHER?

Ich zitiere mal das BDSG: §3 (9) Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, GESUNDHEIT oder Sexualleben.

§13 (2) Das Erheben besonderer Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) ist nur zulässig, soweit

  1. eine Rechtsvorschrift dies vorsieht oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses zwingend erfordert,
  2. der Betroffene nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 eingewilligt hat, (usw.)

§43 (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,

§44 (1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder EINEN ANDEREN ZU SCHÄDIGEN, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

... ich würde sagen der TL steht mit einem Fuß im Kittchen.....

B
BRBerlin

14.08.2012 um 15:28 Uhr

Das BDSG ist uns geläufig. Der Kunde pickt sich das für ihn vorteilhafteste aus AnÜ und Dienstwerksvertrag raus. Er bestimmt, wenn auch indirekt über die Teamleitung und die Projektleitung, was wann wie gemacht werden muss. Er verfügt, welche Mitarbeiter einen Bonus bekommen und wie hoch dieser ist. Anderseits muss unsere Firma für den Erfolg haften. Wir haben keinerlei Rechte, was den BR vom Auftraggeber betrifft (kann man hier eigentlich Firmennamen nennen?) Wenn von unserer Leitung angedeutet wird, dass es Bedenken hinsichtlich des BDSG Verstoßes gibt, dann lautet die Antwort des Kunden (so unser AG), dass die andere Firma (mit der wir uns die Durchführung des Projektes teilen- die 1st und wir 2nd Level) damit kein Thema hat. Somit hat er natürlich ein Totschlagargument.

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