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Abwahl des Betriebsrats per Beschluss des Betriebsrats

C
callie
Nov 2016 bearbeitet

hallo liebe kollegen!

zuerst vielen dank für eure bemühungen eure antworten sind alle hilfreich ein paar antworten von mir zu gironimo nein wir haben noch nichts beschlossen zu brutus der ag hat damit nichts zu tun und er möchte auch nicht das büro abschliessen zu hoppel es ist ein fusion mit einem fremden betrieb und wir haben auch geplant erst im märz 2013 zu wählen damit wir 5 jahre im amt sind zu rkoch der letzte satz interessiert mich sehr wo kann ich das nachlesen das es nicht ausreicht eine gemeinsame leitung zu bilden den wir hatten die idee mehrer gremien zu wählen und dann einen gesamtbr zu zu errichten dies wurde aber verneint weil der neue betrieb einer gemeinsamen leitung untersteht danke für eure antworten

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Community-Antworten (5)

R
rkoch Akzeptiert

13.08.2012 um 10:59 Uhr

Ich stelle mir allerdings die Frage was das ganze soll!

Auch ein BR der Kraft Beschluss zurückgetreten ist nimmt bis zum Abschluss der dadurch ausgelösten Wahl alle Beteiligungsrechte und -pflichten weiter wahr. Wie BRUTUS schon andeutet muss auch der zurückgetretene BR sein Übergangsmandat wahrnehmen! Der Rücktritt ändert daran nichts!

Der Rücktritt führt also zu nichts. Genau genommen führt er sogar ins Chaos!

Wenn der Rücktritt VOR der Fusion ist, dann muss streng genommen zunächst eine Wahl für das aktuell bestehende Gremium ausgelöst werden. Je nachdem wann die Fusion stattfindet, kommen zwei Möglichkeiten in Betracht:

  1. Die Wahl ist bis zur Fusion abgeschlossen: Dann nimmt ein neues 15er Gremium sein Amt auf und unmittelbar nach der Fusion wird ERNEUT gewählt
  2. Die Wahl läuft noch während die Fusion stattfindet. Dann muss entweder die Wahl abgebrochen werden um das gemeinsame Gremium zu wählen - oder - falls sich durch die Fusion die Anzahl der BRM nicht ändert UND die Einreichungsfrist der Wahlvorschläge noch nicht begonnen hat, so kann die Wahl unter Beteiligung der hinzugekommenen AN (zumindest theoretisch) weitergeführt werden.

Auf der anderen Seite: Seid ihr denn überhaupt sicher, das die BETRIEBE fusionieren? Das setzt voraus, das beide Betriebe an EINEN Standort verlegt werden! Sind die Betriebe im Moment relativ weit von einander entfernt (das ist dehnbar... Es können je nach Situation bereits einige 100m reichen), und wird das auch nicht geändert, so bleiben die Betrieb i.d.R. autonom erhalten und es gibt weder ein Übergangs- noch Restmandat noch überhaupt neue BR-Wahlen! Also GANZ GENAU schauen was da überhaupt auf Betriebsebene passiert. Das die Unternehmen fusionieren und sich dadurch eine gemeinsame Leitung ergibt hat i.d.R. NICHTS damit zu tun.

B
BRMetall

10.08.2012 um 11:03 Uhr

Der BR kann mit der Mehrheit seiner Stimmen sich aufloesen, kann man alles so im BetrVG einfach lesen. Das BetrVG sollte ja vorliegen.

BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,

G
gironimo

10.08.2012 um 22:09 Uhr

wichtig dabei ist >mit der Mehrheit seiner Mitglieder<

Hat die Mehrheit der Mitglieder den Rücktritt beschlossen?

B
BRUTUS

10.08.2012 um 22:15 Uhr

will er nach diesem Beschluß, so er denn zustandekommt, das BR-Büro zusperren und sagen "das war´s" oder wie soll das Ganze dann weitergehen ?

H
Hoppel

12.08.2012 um 13:16 Uhr

@ callie

Noch mal zur Verdeutlichung. Der Rücktritt des BR kann nur mit absoluter Mehrheit beschlossen werden. Es müssten also mindestens 8 BRM dafür stimmen.

Falls es um eine Fusion innerhalb eines Unternehmens geht, solltet Ihr Euch mal § 21a Abs.2 BetrVG zu Gemüte führen,

"(2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend."

Geht es um die Fusion mit einem fremden Unternehmen, ist die Idee nachvollziehbar, um die neuen KollegInnen vor der nächsten Regelwahl einbinden zu können. Dann sollte die Fusion allerdings mind. 6 Monate vollzogen sein, um den KollegInnen das passive Wahlrecht einräumen zu können. In diesem Fall würde ich eine Wahl erst ab März 2013 ansetzen, um in 2014 nicht schon wieder wählen zu müssen.

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