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befristete Stelle

J
jungevommeer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

heute habe ich mal folgende Frage: Ein unbefristet beschäftigter MA möchte eine im Unternehmen befristete Stelle annehmen. Was passiert, wenn die Befristung ausläuft und der Rest der MA dann auch einen unbefristeten AV haben? Würde in diesem Fall dann eine betriebsbedingte Kündigung drohen?

Vielen Dank!

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Community-Antworten (4)

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rkoch

08.08.2012 um 14:21 Uhr

Hängt davon ab was wie vereinbart wurde.

Im Normalfall wird es einfach eine befristete Versetzung sein nach der der AN einfach an seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt. (MB des BR nach §99: 2x Versetzung - einmal hin und noch einmal zurück)

Der AG könnte aber mit dem AN einen neuen, befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren. (MB des BR nach §99: Einstellung!)

Wenn derartiges im Raum steht gilt: Holzauge sei wachsam! So was als AN NUR vereinbaren, wenn EINZELVERTRAGLICH auch eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung vereinbart ist.

Wenn die Eigenart der Stelle eine Befristung des Arbeitsvertrages nach §14 (1) TzBfG rechtfertigt und genau so eine Befristung vereinbart wird, OHNE zu klären was nach Ablauf der Befristung passiert, dann endet das Arbeitsverhältnis nämlich sogar wie vorgesehen mit Ablauf der Befristung. Das ist KEINE Kündigung, sondern quasi eine Aufhebung des ursprünglichen Vertrages mit Neuabschluss eines befristeten Vertrages. Beides Bedarf der Schriftform, insofern Glück für den AN, wenn der AG über DEN Fallstrick stolpert. Ist einer der beiden Aspekte nicht schriftlich fixiert ist der jeweilige Teil nichtig. Sprich: Entweder wurde das alte Arbeitsverhältnis nicht aufgehoben und/oder eine Befristung nicht vereinbart. Dann kann man nur sagen: Glück gehabt.

Eine Befristung nach §14 (2) TzBfG (kalendermäßig ohne Sachgrund) geht natürlich nicht. Dann ist es das Problem des AG wo er den AN anschließend weiter beschäftigt. Es könnte aber selbst dann sein, dass der AN die Unwirksamkeit der Befristungsabrede erst einklagen muss.

Ob andere einen unbefristeten Vertrag haben oder nicht ist übrigens unerheblich. Es zählt die einzelvertragliche Vereinbarung.

J
jungevommeer

08.08.2012 um 15:38 Uhr

Der AG sagt das der MA gern wechseln kann, er muss diese Stelle dann aber sofort nachbesetzen. Also, ein zurück zum alten Arbeitsplatz wird es für den MA nicht geben wenn er sich zu diesem Wechsel in die andere Abteilung entschließt.

R
rkoch

08.08.2012 um 16:43 Uhr

Tja, wenn man die Aussage des AG wiederum so deuten kann, dass der AN diese Stelle dann halt auf Dauer besetzt (anstatt befristet).......

Ansonsten wäre diese Antwort schon fast sarkastisch zu nennen.

J
jungevommeer

08.08.2012 um 17:28 Uhr

@ rkoch

Vielen Dank!

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