Hallo Zusammen,

unsere GF möchte einen Leiharbeiter einstellen, nun folgende Fragen:

1. Kann dieser MA mit der normalerweise 2-jährigen Befristung eingestellt werden, oder ist hier gleich eine Festanstellung fällig, da der Arbeitgeber den Leiharbeiter ja schon lange (ca. 1 Jahr) testen konnte?

2. Und wie siehts aus, wenn der Leiharbeiter zwischendurch einige Wochen nicht bei uns beschäftigt war.

Gruß
schaumal01