Ordentliche Kündigung - 50% Behinderung
Hallo, Bin frisch im Betriebsrat! Vorsitzende und Stellvertreter sind abwesend! Ich bin Schriftfüher und soll die ausserordentliche Sitzung leiten.
Nun will der AG einen seit knapp 20 Jahren im Betrieb tätigen mit 50% Behinderung wegen Krankheit kündigen. War die letzten 2 Jahre jeweils über 100 Tage krank - In diesem Jahr schon 50 Tage!
Arbeitsmediziner stellte fest, dass er für die Tätigkeit nicht mehr geeingnet ist.
Im BemGespräch wurde festgestellt, dass die Erkrankung nichts mit der Tätigkeit zu tun hat!
Ende 50. Keine unterhaltspflichtigen Kinder. Verheiratet
AG sieht in der Abteilung keine andere Einsatzmöglichkeit!
Der AN wird zur Sitzung eingeladen! AG sagt LVR bescheid - Informiert BR über Antwort!
Meine Fragen? Was muss beachtet werden? Vorsitzende abwesend! Können wir uns enthalten? Was hätte dies zur Folge? Wie begründen wir ein "Nein"? Andere Abteilung? Evt. Magazin? Was kann man den AN fragen bei der Anhörung?
Danke für eure Mühen !!
Community-Antworten (9)
05.05.2022 um 23:04 Uhr
Wie lange sind Vorsitzender und Stellvertreter abwesend? Nach Mitteilung über die geplante Kündigung hat der BR eine Woche Zeit sich dazu zu äußern. Sollten die beiden in der Zeit wieder da sein dann lasst die Finger davon bis jemand da ist der sich damit auskennt.
"Können wir uns enthalten? Was hätte dies zur Folge?" Eine Enthaltung ist gleichbedeutend mit einer Zustimmung. Das auf keinen Fall machen.
"Wie begründen wir ein "Nein"? Andere Abteilung? Evt. Magazin?" Die Widerspruchsgründe sind abschließend im § 102 BetrVG aufgeführt. Da findet sich unter anderem: "3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz im selben Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiterbeschäftigt werden kann," Wenn ihr also einen anderen geeigneten Arbeitsplatz für ihn wisst, reicht das als Widerspruchsgrund. Ihr könnt auch mehr als einen Grund anführen. Umso mehr Gründe ihr findet umso besser. Sollte das vor einem Arbeitsgericht landen wird es jeden eurer Gründe prüfen. Deshalb auch bei der Begründung ins Detail gehen. Nicht nur sagen "es gibt einen anderen Arbeitsplatz" sondern den auch direkt benennen.
05.05.2022 um 23:14 Uhr
@John_ Danke für deine Antwort!! Der Vorsitzende ist ab morgen im Urlaub! Der Stellvertreter auf Montage!
Kündigung kam heute rein. Sitzung ist am Mittwoch!!
Aso. Der AN hat keine unterhaltspflichtige Kinder und ist verheiratet!!
Es ist so denke ich kein Zufall, dass der Vorsitzende im Urlaub ist. Der AN ist in seiner Abteilung tätig und es hat den Anschein, dass es da ein persönliches Interesse besteht !!
06.05.2022 um 00:11 Uhr
Habt ihr eine SBV und hat diese eine Stellungnahme dazu ab gegeben?
06.05.2022 um 00:28 Uhr
@John_ Der Vorsitzende hat ab morgen Urlaub! Der Stellvertreter bis zum 18.05 auf Montage .. !!
Aso. Der AN (Ende 50) hat keine unterhaltspflichtige Kinder und ist verheiratet !!
@Dummerhund
So viel ich weiß nicht .. Der AG benachrichtigt jedoch laut Schreiben das LVR .. Ist damit das Intergrationsamt gemeint ? Kann man dem AG mitteilen, dass man die Antwort vom LVR abwartet und somit die Frist verschieben?
Kann man als BR das Protokoll zum BEM-Gespräch einfordern? Nachweise über die AU des AN?
Danke für eure Mühen !!
06.05.2022 um 01:17 Uhr
"Der AG benachrichtigt jedoch laut Schreiben das LVR .. Ist damit das Intergrationsamt gemeint ?"
Ja, die heißen in den Bundesländern gerne mal unterschiedlich. Der LVR muss aber nicht nur von ihm informiert werden sondern muss der Kündigung auch zustimmen. Vom LVR wird dann wahrscheinlich auch noch jemand auf euch wegen einer Stellungnahme zukommen.
"Kann man dem AG mitteilen, dass man die Antwort vom LVR abwartet und somit die Frist verschieben?"
Die Frist steht so im Gesetz, die kann man leider nicht so leicht verschieben.
"Kann man als BR das Protokoll zum BEM-Gespräch einfordern? Nachweise über die AU des AN?"
BEM-Gespräche sind sehr vertraulich. Wenn dann braucht ihr dazu die Einverständnis des betroffenen AN. Ich glaube aber nicht das ihr damit am Ende viel anfangen könnt. Das er auf seinem jetzigen Arbeitsplatz nicht weiterarbeiten kann werdet ihr schwer widerlegen können.
Ihr solltet lieber argumentieren das die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt ist (schwer-behinderter AN Ende 50 findet nicht so leicht eine neue Arbeit) und/oder das er auf anderen Arbeitsplätzen eingesetzt werden kann.
06.05.2022 um 02:42 Uhr
@John_
Danke für dein Engagement - Finde ich wirklich sehr hilfreich !!
Können wir dem AG evt. eine Teilzeitbeschäftigung im Magazin vorschlagen, vorausgesetzt der AN spielt mit ??
06.05.2022 um 09:06 Uhr
Könnt ihr machen. Am besten gleich mit dem AN reden und die Möglichkeit besprechen. Idealfall wäre natürlich das es eine Vollzeitstelle bleibt. Nicht jeder kann es sich leisten in Teilzeit zu wechseln und auf einen Teil seines Lohns zu verzichten.
Ob das geht hängt halt von den Gegebenheiten bei euch ab.
Wichtig ist erst mal, dass ihr wirksam der Kündigung widersprecht. Achtet drauf richtig zu der Sitzung zu laden und begründet eure Widersprüche detailliert. Sollte der AG von der LVR die Zustimmung zur Kündigung bekommen und sie dann ohne eure Zustimmung durchführen hilft das dem Kollegen immens im Kündigungsschutzverfahren.
06.05.2022 um 11:01 Uhr
wenn der Stellv. BRV auf Montage ist, dann ist er ja "im Dienst". In einem solchen Fall, wenn der AG einen SB-MA kündigen will, solltet ihr ihn informieren (müßt ihr mMn sogar) und er soll die Sitzung übernehmen. Entweder er kommt zur Präsenzsitzung oder er leitet die Sitzung online (soweit das über die GO geregelt ist)
ggf. wäre bei nicht-informieren des stellv. BRV euer Beschluss nichtig und somit der Kündigung zugestimmt durch Fristablauf. Auch unbedingt klären, ob EBRM zu laden sind, wenn der stellv. BRV nicht kommen kann, damit ihr da keinen formalen fehler macht. --> ich vermute der stellv BRV ist wirksam verhindert wenn er auf Montage unabkömmlich ist, aber das sollte er besser schriftlich erklären, weil ein Kündigungsschutzprozess ja wahrscheinlich ist.
06.05.2022 um 13:31 Uhr
Setzt euch sofort mit dem Integrationsamt oder wie es bei euch heißt zusammen. Macht ganz kurzfristig einen Termin mit denen und den MA. Anschließend besprecht ihr das weitere Vorgehen ohne den MA mit dem Integrationsamt. Das haben wir mal so gemacht. Hat damals hervorragend geklappt und wir konnten die Kündigung verhindern.
Verwandte Themen
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
ÄlterIch nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
Behinderung - was muss der Arbeitnehmer sagen?
ÄlterHallo zusammen, nachdem ich mich ein wenig recherchiert habe, habe ich zum Thema Schwerbehinderung folgendes rausgefunden: wenn es weder die Arbeitssicherheit noch die Arbeitnehmerpflichten be
Zwei BR-Sitzungen für vorliegende fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung sinnvoll?
ÄlterUnser AG hat dem BR am Freitag eine fristlose Kündigung hilfsweise ordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist eines MA der Verwaltung vorgelegt. Der BR-V war beim Gespräch des AG mit dem MA anwes
Ordentliche Kündigung in der Probezeit
ÄlterUnser Gremium hat die Anhörung zu einer ordentliche Kündigung nach 5 1/2 Monaten Probezeit erhalten. Sowohl der Personaldisponent als auch der Betroffenene waren überrascht, zumal vorher nie über mögl
Frsitlose Kündigung!
Älterwir haben heute eine anhörung für eine fristlose kündigung erhalten - hilfsweise gleich mit für eine ordentliche. für die fristlose bleiben ja 3 tage, für die ordentliche 7 tage zeit. kann man z