Verträge für nichtig erklären
Man hat dem Leiharbeiter den bereits unterschriebenen Vertrag vorgelegt und hat einen Satz auf den vertrag handschriftlich beigefügt, der besagt das der Vertrag einvernehmlich aufgehoben wurde.der Satz wurde von personalabteilung ohne wissen vom Chef auf den bereits unterschriebenen Vertrag hinzugefügt. Das kann doch im leben nicht wirksam sein, oder?
Community-Antworten (7)
27.07.2012 um 17:43 Uhr
Man kann und darf einen bereits von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag nicht einseitig ändern. Der Vertrag ist eine private Urkunde. Solches einseitiges / eigenmächtiges ändern ist eine Urkundenfälschung, also ein Straftatsbestand. Damit ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Da droht dem Personaler ein Strafverfahren mit einer Geldbstrafe oder gar Haft. Auf alle Fälle ist die Änderung nicht rechtswirksam.
Der Beschäftigte sollte ja eine Kopie des ursprünglichen ArbV haben.
Hat der Personaler aber vor der Unterschrift des AN dieses hinzugefügt und der AN hat erst dann unterschrieben ist es gültig. Anfechtbar dann auch nur wenn arglistige Täuschung bewiesen werden kann.
Das ist nun aber genau dass was ich angeführt habe. Der AN hat beim alten AG gekündigt und nun keinen neuen Job. Also ist er arbeitslos und muss sich sofort bei der AfA arbeitssuchend melden, sonst gibt es auch dort Probleme.
Das der Chef davon nichts weis, ist dann nebensächlich. Denn ich unterstelle, der Personaler hat das Recht im Betrieb so zu handeln.
27.07.2012 um 17:56 Uhr
#Man hat dem Leiharbeiter den bereits unterschriebenen Vertrag vorgelegt und hat einen Satz auf den vertrag handschriftlich beigefügt, der besagt das der Vertrag einvernehmlich aufgehoben wurde.#
Hat der Leiharbeitnehmer dies ebenfalls unterschrieben?
Es wäre gut, wenn Deine Informationen nicht Puzzleweise kommen würden.
27.07.2012 um 18:31 Uhr
Man hat dem Leiharbeiter gesagt er müsse das unterschreiben.und heute hat man ihm gesagt, er kann zum 1.8 anfangen aber dann würde er direkt die Kündigung bekommen.oder er entscheidet sich als Leiharbeiter zu bleiben. Der Vertrag wurde am 3.7 vom AG und AN unterschrieben und die Personalfrau hat am 25.7 beigefügt:Dieser AV wird einvernehmlich aufgehoben.
27.07.2012 um 18:43 Uhr
Der einseitige Zusatz siehe oben! Doch es droht ihm dann ggf wohl die Kündigung. Dann sollte er zum Anwalt und der muss dann prüfen was möglich ist.
Wenn er aber den Zusatz dann auch anerkannt, also unterschrieben hat, Pech gehabt!
Der Neue AG kann keine rechtsverbindliche Zusage für den Verleiher abgeben. Wenn er also beim alten AG (Verleiher) gekündigt hat sieh auch oben.
Merke, wenn einer sagt"springe aus dem Fenster im 10 Stock, mach man es ja auch nicht. Oder??
Also BR sollte man hier aber aktiv werden und dem AG deutlich sagen was man von solchem Handeln hält.
27.07.2012 um 19:16 Uhr
Ja er hat leider unterschrieben.ich hab kurz mit dem Chef gesprochen und wusste bis dato gar nichts von dem besagten Vorfall.vielen dank für die schnelle Rückmeldung!!
27.07.2012 um 19:30 Uhr
Beim nächsten Mal aber dann bitte auch alles gleich und vor allem richtig einstellen!! Auch den Betreff richtig.
Denn: Diese Aussage ist ganz eindeutig FALSCH! Verträge für nichtig erklären
Denn der Vertrag wurde ja nicht nichtig erklärt sondern wie Du nun nach den vielen Antworten endlich richtig schreibst von beiden Seiten aufgelösst.
Redest Du so "verkehrt" auch als BR mit den Koll. oder dem AG??
Fazit! Er sit nun Arbeitslos und muss sofort zur AfA. Ob sein alten AG (Verleiher) ihn wieder einstellt bleibt abzuwarten!
Merke, als BR sollte man sich IMMER erst einmal ein vollständiges Bild von der Sache machen, alle Fakten zusammentragen und auswerten und auch ALLE Seiten anhören und dann sich Gedanken machen und überlegen, kann man, muss man und wenn ja wie handeln???
27.07.2012 um 19:50 Uhr
Meine Formulierung war nicht ganz korrekt, geb ich ja auch zu.Danke für die tipps!zu meiner Verteidigung, bin mit dem Handy einfach schrieb faul, und konnte meine Infos nur so posten, wie ich sieh auch erhalten habe.ist auch egal.nochmal vielen dank
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