Vertragsrecht, Vertrag rückwirkend für nichtig erklären ?
An die Wissenden: Wir sind ein Unternehmen der Bekleidungsindustrie, haben vor 3 Jahren zusammen mit der Gewerkschaft u. Betriebseigner zur Standortsicherung einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Die Mitarbeiter haben auf Weihnachts- Urlaubsgeld u.Zuschläge verzichtet und unentgeltlich Mehrarbeit geleistet. So stand es im Vertrag. Alle Mitarbeiter zusammen haben einen Sanierungsbeitrag von ca.3,0 Mio Euro in das Unternehmen eingebracht. Der Geschäftsfüher wurde Anfang des Jahres vom Eigner entlassen, weil angeblich Unregelmässigkeiten aufgetreten sein sollen ( ? ). Da kam ein Neuer Geschäftsfühere und der Eigner hat uns an eine andere Gruppe (Holding) veräußert. Nun stellt sich im nachhinein raus, das der GF den Vertrag in mehreren Angelegenheiten gebrochen hat.Was zu sich zu Nachteilen für einige Belegschaftsmitglieder herausstellt. Kann man nun noch den damaligen Eigner für den Vertragsbruch belangen und z.B. den Vertrag für Nichtig oder so erklären lassen und den Mitarbeiterbeitrag wegen Vertragsbruch zurückverlangen ? ( Die Nachteile kommen erst jetzt zur Wirkung !) Danke für brauchbare Infos ...
Community-Antworten (2)
04.08.2011 um 12:27 Uhr
Na , ich hoffe mal das du hier keine Antwort erwartest. Das wird dir hier sicher niemand beantworten können.
04.08.2011 um 12:29 Uhr
Warum geht Du mit diesen Fragen und Themen nicht zur Gewerkschaft welche den TV abgeschlossen hat. Denn diese sind Tarif-/Vertragspartner.
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