An die Wissenden:
Wir sind ein Unternehmen der Bekleidungsindustrie, haben vor 3 Jahren zusammen mit der Gewerkschaft u. Betriebseigner zur Standortsicherung einen Haustarifvertrag abgeschlossen.
Die Mitarbeiter haben auf Weihnachts- Urlaubsgeld u.Zuschläge verzichtet und unentgeltlich Mehrarbeit geleistet. So stand es im Vertrag. Alle Mitarbeiter zusammen haben einen Sanierungsbeitrag von ca.3,0 Mio Euro in das Unternehmen eingebracht. Der Geschäftsfüher wurde Anfang des Jahres vom Eigner entlassen, weil angeblich Unregelmässigkeiten aufgetreten sein sollen ( ? ). Da kam ein Neuer Geschäftsfühere und der Eigner hat uns an eine andere Gruppe
(Holding) veräußert. Nun stellt sich im nachhinein raus, das der GF den Vertrag in mehreren Angelegenheiten gebrochen hat.Was zu sich zu Nachteilen für einige Belegschaftsmitglieder herausstellt. Kann man nun noch den damaligen Eigner für den Vertragsbruch belangen und z.B. den Vertrag für Nichtig oder so erklären lassen und den Mitarbeiterbeitrag wegen Vertragsbruch zurückverlangen ? ( Die Nachteile kommen erst jetzt zur Wirkung !)
Danke für brauchbare Infos ...