Die alten Hasen sind wieder gefragt. Wir möchten ein Wirtschaftsausschuss bilden. Unsere GL wir sind ein Tendenzbetrieb da ist das unnötig. Im § 118 Betr.VG steht etwas aber ich find schwammig gehalten. Fällt ein Betrieb der Wohlfahrt da drunter. Ich zweifele da. Wie seht Ihr das?
Danke im Voraus Rumpen