Geschlecht in der Minderheit
Hallo Leute,
wir stehen kurz vor einer Betriebsrats-Neuwahl, weil uns die Mitglieder ausgegangen sind. Eine Frage, auf die ich noch keine klare Antwort habe. Beispiel:
Unsere Belegschaft hat 125 Frauen u. 39 Männer. Nach d'Hondt entfallen auf den BR 6 Frauen u.1 Mann, vom Geschlecht in der Minderheit. Es heißt ja immer Mindestsitz, oder mindestens soviele Sitze. Was wäre jetzt wenn 3 Männer in den BR gewählt werden? Es steht ja nirgens höchstens 1 Mann. Das einzige, was ich hierüber gelesen habe, ist im Fitting (S.359), wo steht, das die sogenannte "offene Mindest-Klausel" zulässig ist. Also dürften es 2 oder 3 Männer auch sein.
Liege ich richtig oder falsch?
Gruß Toni
Community-Antworten (4)
24.07.2012 um 22:36 Uhr
es dürfen mehr Männer sein. Übrigends kann es trotz Minderheitengeschlecht, reine Männer oder Frauen BR geben.
24.07.2012 um 23:03 Uhr
----------------es dürfen mehr Männer sein. Übrigends kann es trotz Minderheitengeschlecht, reine Männer oder Frauen BR geben.
Wie dass??
Denn bei uns steht es auch an.
24.07.2012 um 23:19 Uhr
du kannst niemanden vom Minderheitengeschlecht zwingen sich zur Wahl zu stellen. Wennsich also keine/r aufstellen lässt, was willst du machen.
Übrigends ursprünglich war das ganze so gedacht, dass sich mehr Frauen in Betriebsräten finden. Es sollte nicht verhindert werden, dass es reine Frauenbetriebsräte in den Betrieben finden. Das gleiche steht aber auch Männern zu. Deshalb die Bezeichnung mindestens.
25.07.2012 um 10:29 Uhr
Was ist an dem Wort "Mindest-"sitze so missverständlich?
Mindest heißt ja nur, dass dem betreffenden Geschlecht eben die entsprechende minimale Anzahl Sitze zugestanden werden muss, selbst wenn diese NICHT direkt in den BR gewählt wurden.
Die ganze Sache ist im obigen Beispiel eben nur relevant, wenn sich Männer und Frauen aufstellen lassen und bei der Wahl keiner der männlichen Bewerber genug Stimmen bekommt um in den BR einzusteigen. Nur dann wird der eigentlich unterlegene Mann in den BR "gehoben" und eine Frau tritt in den Ersatz zurück.
So bald mindestens ein Mann auch (regulär) gewählt ist, ist die Quote nicht mehr relevant, bzw. nur noch für den Vertretungsfall, d.h. sind ALLE Männer im BR verhindert (egal ob regulär in den BR gewählt oder wegen der Quote) UND rückt nicht sowieso ein Mann nach (d.h. auch nach Nachrücken der EBRM entsprechend Nachrückerfolge ist die Mindestquote nicht erfüllt), dann rückt ebenso ein männliches EBRM in den BR nach. Hätte es z.B. Listenwahl gegeben, weil die Männer eine eigene Liste gemacht hätten, dann ist die Quote für die Frage des Nachrückens wieder uninteressant, da bei Listenwahl ja immer ein Vertreter aus der eigenen Liste nachrückt, in dem Fall dann eben immer ein Mann - und damit erfüllt sich die Quote wieder automatisch.
Ein reiner Frauen-BR kann in der Konstellation entstehen, wenn sich keiner der Männer zur Wahl aufstellen läßt (dann kann natürlich kein Mann nachrücken, wo nix ist, ist nix). Ein reiner Männer-BR kann entstehen, wenn sich mindestens 7 Männer aufstellen lassen und diese auch regulär gewählt werden! NUR das Geschlecht in der Minderheit hat eine derartige Garantie für einen Sitz. Das Geschlecht in der Mehrheit hat überhaupt KEINE derartige Garantie. Wenn trotz der Überzahl der weiblichen Wähler nur Männer gewählt werden sind diese selber schuld, bzw. dann haben sie es so gewollt!
Jetzt alles klar?
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