Hallo Leute,

wir stehen kurz vor einer Betriebsrats-Neuwahl, weil uns die Mitglieder ausgegangen sind. Eine Frage, auf die ich noch keine klare Antwort habe. Beispiel:

Unsere Belegschaft hat 125 Frauen u. 39 Männer. Nach d'Hondt entfallen auf den BR 6 Frauen u.1 Mann, vom Geschlecht in der Minderheit. Es heißt ja immer Mindestsitz, oder mindestens soviele Sitze. Was wäre jetzt wenn 3 Männer in den BR gewählt werden? Es steht ja nirgens höchstens 1 Mann. Das einzige, was ich hierüber gelesen habe, ist im Fitting (S.359), wo steht, das die sogenannte "offene Mindest-Klausel" zulässig ist. Also dürften es 2 oder 3 Männer auch sein.

Liege ich richtig oder falsch?

Gruß Toni