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Stellenausschreibung, intern

L
louis
Jan 2018 bearbeitet

Wenn ich in der Firma die im Betr.Vg. schon verankerte interne stellenausschreibung durchsetzen will, muß ich als BR dazu noch einen beschluß machen ?Danke für die info

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Community-Antworten (5)

B
BRMetall

21.07.2012 um 15:29 Uhr

Der BR handelt grundsaetzlich nur auf Grundlage von Beschluessen gem BetrVG.

Als BRV kann man aber auch gute Gespraeche mit dem AG fuehren. Manchmal hilft solches auch und man benoetigt dann keinen Beschluss mehr.

Doch letztlich gegen unflexible AG geht es dann nur per Beschluss des Gremiums. Sofern dann ein AG nicht handelt bedarf es einen weiteren Beschluss um einen Anwalt beauftragen zu koennen die Rechte des BR um-/ durchzusetzen mit Hilfe des ArbG

B
BRMetall

21.07.2012 um 15:31 Uhr

Ach ja, dringend auf Seminar gehen, da bei Grundsatzthemen schon Wisdensluecken bestehen. Auch hierzu bedarf es eines Beschlusses.

L
Lernender

21.07.2012 um 18:24 Uhr

ihr müsst den AG auffordern die Stellen auszuschreiben, dafür solltet ihr einen Beschluss fassen.

G
gironimo

21.07.2012 um 20:54 Uhr

so ist es - ohne Beschluß, dass der BR Ausschreibungen fordert, keine Ausschreibungen (höchstens freiwillig)

R
rkoch

23.07.2012 um 10:22 Uhr

Kleines Detail noch dazu:

Ihr solltet den Beschluss fassen, "das zukünftig ALLE zu besetzenden Stellen intern ausgeschrieben werden müssen". Nur genau dieser Beschluß verpflichtet den AG dazu eben alle zu besetzenden Stellen auszuschreiben und gibt dem BR mit dem Verweigerungsgrund §99 (2) Nr. 5 BetrVG die Mittel das auch durchzusetzen. Jeder andere Beschluß wirkt nur so weit, wie der Wortlaut des Beschlusses wirkt. Ein NACHTRÄGLICHES Verlangen eine Stelle auszuschreiben ist irellevant! Deshalb muss der Beschluß sich auf zukünftige personelle Maßnahmen beziehen.

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