Erstellt am 21.07.2012 um 13:29 Uhr von BRMetall
Der BR handelt grundsaetzlich nur auf Grundlage von Beschluessen gem BetrVG.
Als BRV kann man aber auch gute Gespraeche mit dem AG fuehren. Manchmal hilft solches auch und man benoetigt dann keinen Beschluss mehr.
Doch letztlich gegen unflexible AG geht es dann nur per Beschluss des Gremiums. Sofern dann ein AG nicht handelt bedarf es einen weiteren Beschluss um einen Anwalt beauftragen zu koennen die Rechte des BR um-/ durchzusetzen mit Hilfe des ArbG
Erstellt am 21.07.2012 um 13:31 Uhr von BRMetall
Ach ja, dringend auf Seminar gehen, da bei Grundsatzthemen schon Wisdensluecken bestehen. Auch hierzu bedarf es eines Beschlusses.
Erstellt am 21.07.2012 um 16:24 Uhr von Lernender
ihr müsst den AG auffordern die Stellen auszuschreiben, dafür solltet ihr einen Beschluss fassen.
Erstellt am 21.07.2012 um 18:54 Uhr von gironimo
so ist es - ohne Beschluß, dass der BR Ausschreibungen fordert, keine Ausschreibungen (höchstens freiwillig)
Erstellt am 23.07.2012 um 08:22 Uhr von rkoch
Kleines Detail noch dazu:
Ihr solltet den Beschluss fassen, "das zukünftig ALLE zu besetzenden Stellen intern ausgeschrieben werden müssen". Nur genau dieser Beschluß verpflichtet den AG dazu eben alle zu besetzenden Stellen auszuschreiben und gibt dem BR mit dem Verweigerungsgrund §99 (2) Nr. 5 BetrVG die Mittel das auch durchzusetzen.
Jeder andere Beschluß wirkt nur so weit, wie der Wortlaut des Beschlusses wirkt. Ein NACHTRÄGLICHES Verlangen eine Stelle auszuschreiben ist irellevant! Deshalb muss der Beschluß sich auf zukünftige personelle Maßnahmen beziehen.