Erstellt am 20.07.2012 um 14:32 Uhr von betriebsratten
So wie immer :-)
Prüfen was das Ding kann, und mit einer Betriebsvereinbarung (wie bei EDV Systemen, Telefonanlagen etc.) ausschließen was es nicht können darf, z.B. Leistungs- und Verhaltenskontrolle etc.
Möglich wäre z.B. eine Aggregierung von Datensätzen, eine Anonymisierung etc.
Gruss von den Betriebsratten
Erstellt am 20.07.2012 um 16:02 Uhr von gironimo
> ein bestimmter Mitarbeiter die Maschine mangelhaft bedient<
wenn dem so ist, besteht ja die Mitbestimmung über § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG.
Ich würde einen Sachverständigen hinzuziehen, der sich mit solchen Sachen auskennt.
Außerdem: Seit Ihr bei der Einrichtung von Home-Office usw. beteiligt worden?
Erstellt am 20.07.2012 um 16:26 Uhr von nixxx
soweit ich das verstehe handelt es sich um vorbeugende Instandhaltung, die dazu führen soll, dass es weniger Maschinenausfälle gibt, ist ne Art Produktionsphilosophie, die in ihrer Reinform nichts mit Mitarbeiterüberwachung zu tun hat, sondern eher mit Weiterqualifikation.... (aber ausnutzen kann man natürlich alles ;-)
gibts bei uns schon länger und war nie ein Thema für ne BV.....
Erstellt am 20.07.2012 um 16:43 Uhr von Manuelaz
Hallo,
danke erstmal für die Antworten.
Wie genau dieses Programm eingesetzt wird, erfahren wir erst noch, es soll auch eine BV darüber verabschiedet werden.
Mitbestimmungsrecht bei Überwachung der Leistung einzelner Arbeitnehmer, ich denke auch, daß wir hier genau drauf achten sollten.
Danke für die Infos an Alle!