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Betriebsübergang § 613 a

D
Dr.House
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, wäre schön, wenn mir jemand helfen kann.

Bei uns fand vor kurzem ein Betriebsteilübergang nach § 613 a statt. Es wurde eine Abteilung ausgegliedert(20 MA). Die Geschäftsführerin des neugegründeten Unternehmens hat vor, die bisherige Abteilungsleiterin als solche absetzen und eine neue zu bestimmen. Wenn Ihr mir jetzt sagt, daß das geht, möchte ich noch wissen, ob auch das Gehalt der jetzigen Abt. leiterin entsprechend gekürzt werden kann? Der § 613 a sagt doch:....mit allen Rechten und Pflichten....

Im Voraus vielen Dank.

MfG Dr.House

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Community-Antworten (3)

B
BIM

01.06.2007 um 11:16 Uhr

@ Dr.House, Innerhalb eines Jahres darf die neue GL garnichts ändern. Oder zumindest das Gehalt nicht, muß ein Jahr so bleiben, bei der Position (als Abt.Leitung) weiß ich es nicht. Unternehmerische Freiheit ?

D
Duke

01.06.2007 um 17:01 Uhr

Jo ist so wie es Dr.House Anfagst geschrieben hat.

Wir hatten es auch im Betieb mit der Abteilung Technik,alle Gehälter,und die Sonderzahlungen die in der BV drinne stehen Weihnachtsgeld und Fahrgeld,Urlaubsgeld,Essensgeld,Anwesendheitsprämie,usw weerden vom neuen AG bezahlt und das 1 jahr lang, Was nachdem jahr ist muss durch eine Änderungkündigung gemacht werden was nicht einseitig ist,sprich man muss gefragt werden und der BR sowieso Ansonsten Gericht...

DUKE

H
hans

02.06.2007 um 01:45 Uhr

das mit dem einem Jahr ist ein Schmarren... "Betriebsbedingt" ist die Grundlage für die Sperrfrist - wenn also die alte Abt.Leiterin aus pers. Gründen plötzlich nicht mehr tragfähig wird.... Aber wie auch immer: Durch den Übergang darf nicht schlechter gestellt werden, also 12 Monate Besitzstandswahrung. Ob die Positionsänderung Direktive ist oder einer 99'er Änderungskündigung unterliegt entscheidet letzlich der Arbeitsvertrag.

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