Erstellt am 18.07.2012 um 19:52 Uhr von BRMetall
NEIN, man kann auch nicht freiwillig gegen das ArbZG verstoßen. Wenn man hier die Anordnung des AG das ArbZG zu beachten missachtet, kann man sogar Abgemahnt und in der Folge ggf gekündigt werden.
Denn der AG muss auf die Einhaltung achten, das ihm sonst ein saftiges Ordnungsgeld droht.
Der AN sollte auch im Sinne seiner Gesundheit selbst darauf achten. Denn was man heute ggf leicht kann, kann sich morgen böse in der Gesundheut rächen.
Also, AG und BR haben Recht!!!
Erstellt am 18.07.2012 um 22:34 Uhr von DerAlteHeini
Ruthilein
Du darfst zwar diese Zeiten nicht arbeiten, aber wenn der AG das möchte und du bist damit einverstanden, könntest du so arbeiten. Aber ob das sinnvoll ist, sei dahingestellt. Für die Missachtung des Arbeitszeitgesetzes ist der AG haftbar.
Was der BR dazu sagt ist für dich unerheblich, mit dem muss sich der AG auseinandersetzen.
Erstellt am 19.07.2012 um 08:43 Uhr von rkoch
> Was der BR dazu sagt ist für dich unerheblich, mit dem muss sich der AG auseinandersetzen.
Nur weil es missverstehbar ist: Natürlich wirkt der Widerspruch des BR letztendlich auf Dich! Der Satz soll natürlich nur sagen, dass es Dein AG ist, nicht der BR, der Dir entsprechende Anweisung gibt. Die Anweisung bzw. Erlaubnis mehr zu arbeiten DARF Dir der AG aber eben nur geben wenn der BR es dem AG "erlaubt". Insofern ist der BR wirklich nicht Dein Problem.
BTW:
> Mein Chef sagt ja und der BR sagt nein, warum ???
Vielleicht sagt der BR schon deshalb nein, weil der AG dann auf die dumme Idee kommen könnte, dass ja dann ALLE AN mehr arbeiten? Das Arbeitsleben ist kein Wunschkonzert und auch kein Alleingang... Der BR muß alle AN im Auge behalten - und ggf. die Wünsche und Vorstellungen eines einzelnen ignorieren.
> kann ich nicht freiwillig auf mein Ruhetag verzichten.
Nein, der AG ist derjenige, der festlegt, nicht Du. Auch wenn er etwas "duldet", wie eben das er dabei zuschaut wenn Du auf Deinen Ruhetag verzichtest, dann ist das im Rechtssinne immer noch eine Anweisung, denn Dein AG hat auch eine Fürsorgepflicht. Insofern darfst Du von Dir aus gar nichts.
Rein vom ArbZG her könnte Dein AG Dich anweisen, einen Ruhetag nicht zu machen. Aber ganz "verzichten" geht nicht. Zumindest ein Tag (der Sonntag) muss arbeitsfrei bleiben, und so weit das ausnahmsweise nicht möglich ist MUSS innerhalb von 2 Wochen ein Ersatzruhetag gemacht werden (§11 ArbZG). Auf diesen Tag kannst Du nicht verzichten! Sofern Dein "Wunsch" gegen diese Regel verstößt MUSS der BR diesen Wunsch verweigern.