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Abmahnung.

C
Cheddar
Nov 2016 bearbeitet

sehr geehrte Damen und Herren,

heute morgen erhielt ich gleich 2 Abmahnungen von meinem Arbeitgeber, über die ich weder informiert wurde, noch der Wahrheit entsprechen. Ich habe 2 Zeugen, die wenigstens die Unwahrheit einer Abmahnung bestätigen können. Wie kann ich mich verteidigen?

Liebe Grüße

2.17306

Community-Antworten (6)

S
Streikbrecher

18.07.2012 um 13:55 Uhr

Cheddar ....über die ich weder informiert wurde, Das stimmt ja schon einmal NICHT, denn woher willst Du dann Kenntnis über eine Abmahnung haben.

Wenn Du diese für ungerehct empfndest kannst Du zum BR gehen, der kann dich beraten. Du kannst auch auf Entfernung klagen oder eine Gegedarstellung zur Pers-Akte geben.

Aber dann bitte nicht wie im Satz oben, falsche nicht zutreffende Aussagen!!!

PS: der AG kann auch x-mal am Tag Abmahnen. Ob dann ggf. alle Abmahnunge vor dem ArbG bestand haben ist eine andere Frage.

U
Uhuneu

18.07.2012 um 14:45 Uhr

@cheddar Wichtig wäre, dass du Gegendarstellungen zu den einzelnen Vorwürfen in den Abmahnungen anfertigst und in der Personalabteilung abgibst. Sie müssen zu deinen Akten genommen werden.

M
monalisa

18.07.2012 um 14:58 Uhr

@Uhuneu, prima Idee! Dann weiss der AG wenigstens, was er in seinen Abmahnungen falsch geschrieben hat.

@Cheddar, eine Gegendarstellung ist gut, dann aber in nahem Zeitraum zu dem Ereignis schreiben, dann ist die Erinnerung noch frisch. Aber bitte NICHT zu den PA legen lassen, sondern beim BR oder privat zu Hause aufbewahren.

R
rkoch

18.07.2012 um 16:53 Uhr

Auch in der PA kann eine Gegendarstellung Sinn machen. Nämlich eben genau dann, wenn die in der Abmahnung behaupteten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprechen.

Eine Gegendarstellung der Art "ich bin anderer Meinung" hat in der PA tatsächlich nichts verloren, da der AG aus dieser "Gegenmeinung" tatsächlich u.U. aus einer wirkungslosen Abmahnung eine wirksame machen kann.

Eine Gegendarstellung, die hingegen sagt: "so war es gar nicht, und dafür habe ich Zeugen!" kann die Abmahnung wirkungsvoll entkräften und kann bzw. sollte deshalb in die PA.

Beispiel: Der AG behauptet Arbeitszeitbetrug weil AN sich während der AZ sich von 10:00 bis 11:30 irgendwo versteckt hat (war nicht auffindbar). AN kann aber beweisen, dass er in dieser Zeit mit irgendwem an irgendeinem Projekt gearbeitet hat (für das er natürlich auch zuständig war, z.B. Konstrukteur sitzt im Vertrieb um irgendein technisches Angebot durchzusprechen). Bei einer entsprechenden Gegendarstellung reduziert sich der Vorwurf des Arbeitszeitbetruges (schlimmstenfalls) auf eine versäumte Abmeldung beim Vorgesetzten - wobei dann noch fraglich wäre, ob AN sich überhaupt hätte abmelden müssen. Also macht eine derartige Gegendarstellung durchaus Sinn... Wenig Sinn hingegen würde diese Gegendarstellung machen, wenn der AN irgendwas gemacht hat, was gar nicht seine Aufgabe war. Dann konkretisiert der AG nur seinen Vorwurf und macht eine Abmahnung: Sie haben Zeit mit Aufgaben verplempert, für die Sie nicht zuständig waren. Eine derartige Gegendarstellung bleibt natürlich bei den eigenen Akten. Sollte es nämlich dann zur Kündigung kommen (i.d.R. viel später) hat der AG das Problem noch zu eruieren und zu beweisen, OB der AN damals nicht doch im Auftrag gearbeitet hat - und wenn er das nicht zweifelsfrei beweisen kann: im Zweifelsfalle: für den Angeklagten. Vollkommen sinnlos ist eine Gegendarstellung der Art: Das machen doch alle so. Die kann man sich sparen.

Insofern: Genau schauen was vorgeworfen wird, und wenn der Vorwurf unter Beachtung aller Umstände haltlos ist, dann Gegendarstellung in die PA.

U
Uhuneu

18.07.2012 um 17:47 Uhr

genauso ist es; rkoch erläutert es ausführlich; cheddar schrieb doch, dass die Abmahnungen nicht der Wahrheit entsprechen und er Zeugen hat

C
cheddaaar

18.07.2012 um 21:42 Uhr

danke an euch alle! habe mich auch schon über die gegendarstellung etc erkundigt und so werde ich auch vorgehen. vielen dank nochmal für eure mühe

liebe grüße

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