Erstellt am 16.07.2012 um 21:32 Uhr von Querdenker
>>Was kann ich tun mit menen Gleichgesinnten?
Vielleicht einfach einmal das BetrVG lesen. Denn dann findet man dort die Antwort und Handlungsmöglichkeiten.
Ach ja, vielleicht auch einmal die Wortwahl überdenken.
Erstellt am 16.07.2012 um 21:41 Uhr von Skyline
JA ich weiss das Monatsagespräch.
Nachdem ich Vorgeschlagen hatte das wir doch öfters eine Sitzung abhalten sollten wurde mir durch den Vorsitzt gesagt , das er kein Bedarf dafür sieht.
Nun ihr , wie kann ich da gegenwirken.
MfG
Erstellt am 16.07.2012 um 21:53 Uhr von Querdenker
von was redest Du eigentlich??
§ 74 oder Br-Sitzung?
Erstellt am 16.07.2012 um 21:55 Uhr von Querdenker
Ach ja, weiter noch mehr im BetrVG lesen, denn da steht noch mehr, z.B. wie bekommt man was zur Abstimmung auf die TO oder wie kommt jemand zur Funktion BRV usw.
Erstellt am 16.07.2012 um 22:01 Uhr von Skyline
Querdenker
Mensch , du hast mich ja jetzt echt weiter geholfen.
Denke wenn du 1 liest kann es sich nur um eine BRS handeln.
Spar mir deine Kommentare , helfen mir einfach nicht.
Denke dein Name sagt ja alles. Nochmals danke für nix
Erstellt am 17.07.2012 um 06:54 Uhr von martinez
Hi,
wählt doch einfach einen neuen Vorsitzt..
wenn ihr eh schon die hälfte seit die so denkt und der rest mitläufer sind dann ist dies wohl nicht schwer diese eurer Sache zu überzeugen oder?
ansonsten hat nicht der BRV die macht..mit mehr als der hälfte der Mitglieder könnt ihr alles erzwingen bzw.bestimmen wies läuft.
der BRV ist nicht euer Chef sondern nur das ausführende organ eurer Beschlüße/Abstimmungen..
aber wenn ihr so ein Problem mit dem handeln eures BRV habt dann wäre eine Abwahl fast dass sinnvollste.
ansonsten gilt, die mehrheit gibt den Ton an.
heißt: Überzeugungsarbeit an deinen Mitläufern..
Erstellt am 17.07.2012 um 07:01 Uhr von Skyline
Ds ist die erste Sinvolle Antwort , Danke.
Erstellt am 17.07.2012 um 09:48 Uhr von rkoch
@Skyline
>> wählt doch einfach einen neuen Vorsitzt..
> Ds ist die erste Sinvolle Antwort
Aber wäre diese Antwort nicht offensichtlich gewesen? Ich denke, die meisten hier sind davon ausgegangen, dass eine Neuwahl des BRV für Euch keine Option darstellt, schon weil es dazu ein kleines Problem gibt: Der amtierende BRV muss eine Sitzung einberufen mit dem TOP: "Abwahl des BRV". Wird Euer BRV diese "einfach so" aufnehmen? Falls nein: Dann wird die Sache recht kompliziert....
Insofern bin auch ich davon ausgegangen dass ihr auf diese "Idee" schon selbst gekommen seid und es nicht geklappt hat. Und da bleibt im Grunde der Tip von Querdenker stehen: BetrVG lesen. Der andere Tip von mir: Eurem BRV mal ins Gewissen reden....
Aber probiere ruhig erstmal den Versuch den BRV neu zu wählen.
Wenn (wie ich vermute) Euer BRV an seinem Posten klebt und sich auch sonst nicht bewegt - und wir dann die Details von Dir erfahren, WIE er das macht - dann können wir hier gerne versuchen einen weiteren Weg aufzuzeigen.
Erstellt am 17.07.2012 um 09:57 Uhr von petrus
> Nachdem ich Vorgeschlagen hatte das wir doch öfters eine Sitzung abhalten sollten wurde mir
> durch den Vorsitzt gesagt , das er kein Bedarf dafür sieht.
> Nun ihr , wie kann ich da gegenwirken.
Vielleicht sieht er ja wirklich keine Themen...
Also bennenne _Du_ den Bedarf _konkret_, d.h. alle Themen, für die Du Beratungs- und Beschlussbedarf siehst. Dann suchst Du Dir entsprechende Mitstreiter und ihr wendet §29(3) BetrVG an.
Erstellt am 17.07.2012 um 12:43 Uhr von Skyline
OK , habt ja recht. Aber ich wollte eigentlich das wissen was petrus mir Mitgeteilt hat § 29 Absatz 3 sagt doch aus : Wenn 2 aus einen 7 Gremium eine Sitzung haben wollen um ein Thema zu besprechen oder den Bedarf haben , müsste er (BRV ) eine Einberufen.
Sehe ich das richtig
Erstellt am 17.07.2012 um 13:09 Uhr von saunaliese
das siehst du richtig. wenn mindestens ein viertel der mitglieder des betriebsrates eine sitzung beantragt, hat der vorsitzende dies zu tun. ich kann immer wieder nur raten, dass sich betriebsräte eine geschäftsordnung geben. an die hat sich dann jeder zu halten und in einer solchen kann man klar festlegen wie oft und wann turnusmäßige sitzungen stattzufinden haben. eine solche geschäftsordnung arbeitet der komplette betriebsrat aus und stimmt sie auch zum guten schluss ab. es steht zwar alles im betrvg, aber manchmal ist es eben besser, wenn man so etwas nochmal individuell, tarifkonfom abschliesst
Erstellt am 17.07.2012 um 17:52 Uhr von skyline
§ 29 hat mein Interesse geweckt.
Falls ich und ein Mitglied des Gremiums über Überstunden Diskutieren wollen.
Sollte eine Sitzung des kompletten Gremiums stattfinden.
Ist dieses schriftlich zu erfolgen , zu einen Top und sollte der Schriftführer hier ein Protokoll schreiben.
Erstellt am 17.07.2012 um 19:09 Uhr von poiuz
Ja.
Wenn der BRV es dann aber trotzdem nicht tut ... dann kann man natürlich über §23 nachdenken oder einfach warten bis der BRV mal Urlaub hat und einen neuen wählen.
Letzteres ist deutlich sinnvoller ...
Erstellt am 17.07.2012 um 19:41 Uhr von Hoppel
Würden Antragsberechtigte den § 23 bemühen und beim Arbeitsgericht die Auflösung des gesamten BR beantragen, hätten sie sehr gute Karten und zwar völlig zu Recht.
Erstellt am 18.07.2012 um 00:15 Uhr von blackjack
Solche Betriebsräte machen mir Angst und sollten sich selbst hinterfragen, warum sie dieses Amt übernommen haben.
Dann lieber keinen BR, oder der Gesetzgeber nimmt solche BR`s wie ihr es seid in die Verantwortung.