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Brauche mal eure Hilfe

S
Skyline
Nov 2016 bearbeitet

Wie manche von euch wissen habe wir in unseren Betrieb einen BR der alle 2 Monate zur Sitzung einladen tut.

Also der BRV schlägt dieses vor.

Ich sehe aber weit mehr arbeit im BR, so das ich erst mal alle 14 Tage und anschließend alle 4 Wochen eine Sitzung abhalten würde. Gesprächstoff gibt es genug.

Der BRV sitzt den alten auf dem Schoß

Ich schreib das nicht so weil ich ihn nicht mag, er ist total fehl am Platz.

Ihr merkt ich habe Wut über das was da läuft. Nichts desto trotz würde ich es gerne durchsetzten und alle 2 -4 Wochen eine Sitzung abhalten.

Nun sind wir knapp die hälfte die auch so denken, die anderen sind Mitläufer

Was kann ich tun mit meinen Gleichgesinnten?

Hilfe

2.682015

Community-Antworten (15)

Q
Querdenker

16.07.2012 um 23:32 Uhr

Was kann ich tun mit menen Gleichgesinnten?

Vielleicht einfach einmal das BetrVG lesen. Denn dann findet man dort die Antwort und Handlungsmöglichkeiten.

Ach ja, vielleicht auch einmal die Wortwahl überdenken.

S
Skyline

16.07.2012 um 23:41 Uhr

JA ich weiss das Monatsagespräch.

Nachdem ich Vorgeschlagen hatte das wir doch öfters eine Sitzung abhalten sollten wurde mir durch den Vorsitzt gesagt , das er kein Bedarf dafür sieht.

Nun ihr , wie kann ich da gegenwirken.

MfG

Q
Querdenker

16.07.2012 um 23:53 Uhr

von was redest Du eigentlich??

§ 74 oder Br-Sitzung?

Q
Querdenker

16.07.2012 um 23:55 Uhr

Ach ja, weiter noch mehr im BetrVG lesen, denn da steht noch mehr, z.B. wie bekommt man was zur Abstimmung auf die TO oder wie kommt jemand zur Funktion BRV usw.

S
Skyline

17.07.2012 um 00:01 Uhr

Querdenker

Mensch , du hast mich ja jetzt echt weiter geholfen.

Denke wenn du 1 liest kann es sich nur um eine BRS handeln.

Spar mir deine Kommentare , helfen mir einfach nicht.

Denke dein Name sagt ja alles. Nochmals danke für nix

M
martinez

17.07.2012 um 08:54 Uhr

Hi, wählt doch einfach einen neuen Vorsitzt.. wenn ihr eh schon die hälfte seit die so denkt und der rest mitläufer sind dann ist dies wohl nicht schwer diese eurer Sache zu überzeugen oder? ansonsten hat nicht der BRV die macht..mit mehr als der hälfte der Mitglieder könnt ihr alles erzwingen bzw.bestimmen wies läuft. der BRV ist nicht euer Chef sondern nur das ausführende organ eurer Beschlüße/Abstimmungen.. aber wenn ihr so ein Problem mit dem handeln eures BRV habt dann wäre eine Abwahl fast dass sinnvollste. ansonsten gilt, die mehrheit gibt den Ton an. heißt: Überzeugungsarbeit an deinen Mitläufern..

S
Skyline

17.07.2012 um 09:01 Uhr

Ds ist die erste Sinvolle Antwort , Danke.

R
rkoch

17.07.2012 um 11:48 Uhr

@Skyline

wählt doch einfach einen neuen Vorsitzt.. Ds ist die erste Sinvolle Antwort

Aber wäre diese Antwort nicht offensichtlich gewesen? Ich denke, die meisten hier sind davon ausgegangen, dass eine Neuwahl des BRV für Euch keine Option darstellt, schon weil es dazu ein kleines Problem gibt: Der amtierende BRV muss eine Sitzung einberufen mit dem TOP: "Abwahl des BRV". Wird Euer BRV diese "einfach so" aufnehmen? Falls nein: Dann wird die Sache recht kompliziert.... Insofern bin auch ich davon ausgegangen dass ihr auf diese "Idee" schon selbst gekommen seid und es nicht geklappt hat. Und da bleibt im Grunde der Tip von Querdenker stehen: BetrVG lesen. Der andere Tip von mir: Eurem BRV mal ins Gewissen reden....

Aber probiere ruhig erstmal den Versuch den BRV neu zu wählen. Wenn (wie ich vermute) Euer BRV an seinem Posten klebt und sich auch sonst nicht bewegt - und wir dann die Details von Dir erfahren, WIE er das macht - dann können wir hier gerne versuchen einen weiteren Weg aufzuzeigen.

P
Petrus

17.07.2012 um 11:57 Uhr

Nachdem ich Vorgeschlagen hatte das wir doch öfters eine Sitzung abhalten sollten wurde mir durch den Vorsitzt gesagt , das er kein Bedarf dafür sieht. Nun ihr , wie kann ich da gegenwirken.

Vielleicht sieht er ja wirklich keine Themen...

Also bennenne Du den Bedarf konkret, d.h. alle Themen, für die Du Beratungs- und Beschlussbedarf siehst. Dann suchst Du Dir entsprechende Mitstreiter und ihr wendet §29(3) BetrVG an.

S
Skyline

17.07.2012 um 14:43 Uhr

OK , habt ja recht. Aber ich wollte eigentlich das wissen was petrus mir Mitgeteilt hat § 29 Absatz 3 sagt doch aus : Wenn 2 aus einen 7 Gremium eine Sitzung haben wollen um ein Thema zu besprechen oder den Bedarf haben , müsste er (BRV ) eine Einberufen.

Sehe ich das richtig

S
saunaliese

17.07.2012 um 15:09 Uhr

das siehst du richtig. wenn mindestens ein viertel der mitglieder des betriebsrates eine sitzung beantragt, hat der vorsitzende dies zu tun. ich kann immer wieder nur raten, dass sich betriebsräte eine geschäftsordnung geben. an die hat sich dann jeder zu halten und in einer solchen kann man klar festlegen wie oft und wann turnusmäßige sitzungen stattzufinden haben. eine solche geschäftsordnung arbeitet der komplette betriebsrat aus und stimmt sie auch zum guten schluss ab. es steht zwar alles im betrvg, aber manchmal ist es eben besser, wenn man so etwas nochmal individuell, tarifkonfom abschliesst

S
Skyline

17.07.2012 um 19:52 Uhr

§ 29 hat mein Interesse geweckt.

Falls ich und ein Mitglied des Gremiums über Überstunden Diskutieren wollen.

Sollte eine Sitzung des kompletten Gremiums stattfinden.

Ist dieses schriftlich zu erfolgen , zu einen Top und sollte der Schriftführer hier ein Protokoll schreiben.

P
poiuz

17.07.2012 um 21:09 Uhr

Ja.

Wenn der BRV es dann aber trotzdem nicht tut ... dann kann man natürlich über §23 nachdenken oder einfach warten bis der BRV mal Urlaub hat und einen neuen wählen.

Letzteres ist deutlich sinnvoller ...

H
Hoppel

17.07.2012 um 21:41 Uhr

Würden Antragsberechtigte den § 23 bemühen und beim Arbeitsgericht die Auflösung des gesamten BR beantragen, hätten sie sehr gute Karten und zwar völlig zu Recht.

B
blackjack

18.07.2012 um 02:15 Uhr

Solche Betriebsräte machen mir Angst und sollten sich selbst hinterfragen, warum sie dieses Amt übernommen haben. Dann lieber keinen BR, oder der Gesetzgeber nimmt solche BR`s wie ihr es seid in die Verantwortung.

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