Erstellt am 13.07.2012 um 21:30 Uhr von Hoppel
Neuwahlen müssen von Euch unverzüglich eingeleitet werden, sobald auch noch 1 BRM ausscheidet. § 13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG
Beschluss- und handlungsfähig bleibt ihr als Rumpf-BR bis zur Verkündung des Wahlergebnisses. § 22 BetrVG
Erstellt am 13.07.2012 um 22:05 Uhr von Karly
Selbst wenn Ihr keiner 9 werdet seid ihr nicht NICHTIG. Nichtigkeit kann nur bei der Wahl entstehen.
Erstellt am 14.07.2012 um 09:19 Uhr von gironimo
Zusammengefasst : Wenn Ihr nicht mehr neun erreicht weil einer gegangen ist und kein Ersatz mehr da ist, müsst Ihr Neuwahlen einleiten (Wahlvorstand bestellen). Bis zum Abschluß der Wahl ist der alte BR noch in Amt und Würde.
Verhandlungen laufen also erst einmal weiter. Und wer weiß - vielleicht ist der alte BR auch der Neue.