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Nichtiger Betriebsrat?

B
brhotel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

leider verlassen uns in letzter immer mehr BR-Mitglieder. Nun meine Frage, wir sind ein 9er Gremium und haben keinerlei Nachrücker mehr. So wie es ausschaut wir auch von den 9 noch einer/zwei gehen. Wann sind wir nicht mehr beschlussfähig, wann müssen wir Neuwahlen durchführen? Ist wirklich sehr wichtig, da wir gerade in Verhandlungen stehen. Danke

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Community-Antworten (3)

H
Hoppel

13.07.2012 um 23:30 Uhr

Neuwahlen müssen von Euch unverzüglich eingeleitet werden, sobald auch noch 1 BRM ausscheidet. § 13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG

Beschluss- und handlungsfähig bleibt ihr als Rumpf-BR bis zur Verkündung des Wahlergebnisses. § 22 BetrVG

K
Karly

14.07.2012 um 00:05 Uhr

Selbst wenn Ihr keiner 9 werdet seid ihr nicht NICHTIG. Nichtigkeit kann nur bei der Wahl entstehen.

G
gironimo

14.07.2012 um 11:19 Uhr

Zusammengefasst : Wenn Ihr nicht mehr neun erreicht weil einer gegangen ist und kein Ersatz mehr da ist, müsst Ihr Neuwahlen einleiten (Wahlvorstand bestellen). Bis zum Abschluß der Wahl ist der alte BR noch in Amt und Würde.

Verhandlungen laufen also erst einmal weiter. Und wer weiß - vielleicht ist der alte BR auch der Neue.

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