Nichtiger Betriebsrat?
Hallo,
leider verlassen uns in letzter immer mehr BR-Mitglieder. Nun meine Frage, wir sind ein 9er Gremium und haben keinerlei Nachrücker mehr. So wie es ausschaut wir auch von den 9 noch einer/zwei gehen. Wann sind wir nicht mehr beschlussfähig, wann müssen wir Neuwahlen durchführen? Ist wirklich sehr wichtig, da wir gerade in Verhandlungen stehen. Danke
Community-Antworten (3)
13.07.2012 um 23:30 Uhr
Neuwahlen müssen von Euch unverzüglich eingeleitet werden, sobald auch noch 1 BRM ausscheidet. § 13 Abs.2 Nr. 2 BetrVG
Beschluss- und handlungsfähig bleibt ihr als Rumpf-BR bis zur Verkündung des Wahlergebnisses. § 22 BetrVG
14.07.2012 um 00:05 Uhr
Selbst wenn Ihr keiner 9 werdet seid ihr nicht NICHTIG. Nichtigkeit kann nur bei der Wahl entstehen.
14.07.2012 um 11:19 Uhr
Zusammengefasst : Wenn Ihr nicht mehr neun erreicht weil einer gegangen ist und kein Ersatz mehr da ist, müsst Ihr Neuwahlen einleiten (Wahlvorstand bestellen). Bis zum Abschluß der Wahl ist der alte BR noch in Amt und Würde.
Verhandlungen laufen also erst einmal weiter. Und wer weiß - vielleicht ist der alte BR auch der Neue.
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