Erstellt am 13.07.2012 um 09:36 Uhr von rkoch
Indem sie sich in diese BV Regeln einschreiben, wie das funktionieren soll...
Niemand sagt, dass das wiederum für "Laien" einfach ist. Ggf. Sachverstand anfordern.
Eine pauschale Aussage zu der Frage gibt es nicht, das hängt zu sehr von der Art der Software ab. Es hängt auch sehr davon ab WAS überhaupt überwacht werden muss. So weit es z.B. um "Zugriff auf personelle Daten" geht, ist es teilweise möglich, Zugriff auf Logfiles zu erhalten (in denen z.B. "Zugriffe" mitgelogt werden). Evtl. kann der BR Einsicht auf die Zugriffsrechte nehmen (um zu erkennen wer wozu Zugriff hat). etc. pp.
U.U. kann anstatt einer "Überwachung" auch eine "Prävention" treten, z.B. nach dem "Two-Key"-Prinzip. Um z.B. zu verhindern, dass Zugriffsrechte vom AG willkürlich vergeben werden, kann wiederum das Zugriffsrecht auf diese Zugriffsrechte z.B. mit einem Password gesichert werden, von dem AG und BR jeweils nur die Hälfte kennen. So können beide nur gemeinsam die Zugriffsrechte ändern. Keine der beiden Seiten kann alleine diese manipulieren.
Ob der BR derartige Regeln in der BV fixieren kann, hängt natürlich wieder vom Entgegenkommen des AG bzw. der BR-Freundlichkeit (und FACHKOMPETENZ) eines Einigungsstellevorsitzenden ab. Als Einigungsstellenvorsitzender in solchen Sachen eignet sich deshalb u.U. ein Datenschutzbeauftragter (ein externer bzw. gar staatlicher.. Peter Schaar wäre natürlich Ideal, aber den wird man wohl kaum bekommen) besser als ein Richter.
Erstellt am 13.07.2012 um 09:36 Uhr von Fairlight
EDIT: rKoch war schneller ;)
Sorry, aber ich verstehe die Frage nicht wirklich.
- Was für eine BV bitte?
- Was für eine Software?
- Was gilt es zu überwachen?
LG
Fairlight