Wie wird mit den ungültigen Briefwahl-Unterlagen verfahren?
Briefwahl Erklärung nicht unterschrieben, somit ungültig. Wie wird mit den Unterlagen verfahren. Vernichtung komplett, Frist? Oder nur der ungeöffnete Wahlumschlag mit Stimmzettel? Erklärung kommt dann zu den Wahlunterlagen und wird vier Jahre aufgehoben. finde hierzu nichts im Gesetzestext.
Danke schonmal für eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
04.05.2022 um 12:32 Uhr
Bei uns werden auch die ungültigen Stimmzettel und die zuspät angekommenen Briefwahl unterlagen (verschlossene Umschläge) zu den Wahlunterlagen genommen. Diese müssen bis zur nächsten Wahl aufbewahrt werden.
04.05.2022 um 13:07 Uhr
@UdoWoe das mit den ungültigen Stimmzetteln ist richtig aber zu spät eingegangene Briefwahlunterlagen müssen 4 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ungeöffnet vernichtet werden.
@Michi2022
§ 26 Abs. 1 WO Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung nach § 13 öffnet der Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe (§ 3 Absatz 2 Nummer 11) eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste
Die Stimmabgabe wird erst vermerkt wenn der WV feststellt das sie ordnungsgemäß ist. Wenn sie das nicht ist, gilt sie als nicht erfolgt. Der Stimmzettel wird also auch nicht bei den gültigen und ungültigen mitgezählt. Das die Einwilligungserklärung fehlerhaft war in der Wahlniederschrift festhalten.
Wie man dann mit den Wahlunterlagen umgeht steht nicht im Gesetz aber ich würde so vorgehen: Erklärung + Freiumschlag -> dauerhaft zu den Wahlakten Wahlumschlag -> einen Monat aufheben und dann ungeöffnet vernichten
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