Erstellt am 11.07.2012 um 14:23 Uhr von martinez
Also meiner meinung nach ist der BR zuständig wenn ein MA benachteiligt wird usw..
wenn es der MA besser hat wie es in der BV steht sehe ich keinen Anlass für den BR zu handeln..dies wäre dann Aufgabe des AG..
BR sollte nie Sachen für den MA verschlechtern wenn er nicht muss..
heißt:
lass die leute doch machen wie sie wollen wenn nicht mal der AG etwas dagegen hat..
BR steht grundsätzlich auf der Seite der MA und nicht auf der Seite des AG!!
gruß
Erstellt am 11.07.2012 um 21:26 Uhr von sfbGretenkort
Hallo,
der BR hat darauf zu achten das die Gesetzte, Tarifverträge, BV usw. eingehalten werden §80 BetrVG. Der AR muß die Anweisungen zu Einhaltung geben.
Also muß der BR dem AG den Hinweis geben, dass die BV nicht eingehalten wird.
Wenn Mittbestimmung dann richtig!!!!
Gruß
Erstellt am 11.07.2012 um 21:35 Uhr von Betsy
Wenn es zum Vorteil für diese MA ist und die anderen Kollegen dadurch nicht benachteiligt werden, sollte der BR sich gut überlegen was er macht.
Habt ihr mit den MA gesprochen bevor ihr zur GL gerannt seid?
Herr Gretenkort, Mitbestimmung auch zum Nachteil von MA? Um jeden Preis?
Erstellt am 12.07.2012 um 07:05 Uhr von Pharm
Ich würde in diesem Fall so schnell wie möglich die BV anpassen.
So wie es aussieht, sind ja alle mit der gelebten Praxis zufrieden!
Erstellt am 12.07.2012 um 07:10 Uhr von gomorra
Ja genau.....Eure Antworten sind alle Hilfreich....wir haben z.t. MA die sich dadurch benachteiligt fühlen, und zum anderen war es der GL egal. Wir streben jetzt eine Ergänzung der BV mit 3 Monaten Probezeit an. Wir waren auch der Meinung "Gleiches Recht für alle".
Erstellt am 12.07.2012 um 18:36 Uhr von martinez
ok...
wenn sich mehrere MA benachteiligt gefühlt haben, dann schaut die Situation ja wieder anders aus wie wenn es niemanden stört außer dem BR..
konnte ich so jetzt nicht raus lesen.
Super Idee mit der Ergänzung in der BV.
aber in der Regel sollte man doch immer darauf schauen dass es der MA so gut wie möglich oder besser hat..
wenn er Vorteile hat bzw. er es besser hat wie in irgend einem Vertrag geregelt ist, ist es doch super für ihn!!
da seh ich kein anlass zu handeln.
und bei Nachteilen ist es ja klar dass man tätig werden muss..
Erstellt am 12.07.2012 um 22:13 Uhr von Hoppel
"Wenn es zum Vorteil für diese MA ist und die anderen Kollegen dadurch nicht benachteiligt werden, sollte der BR sich gut überlegen was er macht.
Habt ihr mit den MA gesprochen bevor ihr zur GL gerannt seid?
Herr Gretenkort, Mitbestimmung auch zum Nachteil von MA? Um jeden Preis?"
Betsy, Deine Argumentation ist ziemlich daneben. Die Mitbestimmung wurde ja nunmal schon wahr genommen oder warum gibt es diese BV??? Weil dieser BR etwas zum Nachteil seiner KollegInnen hat regeln wollen???
gomorra, wenn sich eine BV in der gelebten Praxis als nicht sinnvoll heraus stellt, ist keine Vertragspartei gehindert, diese kündigen zu können. Aber solange eine solche BV existiert, ist sie selbstverständlich einzuhalten.
Ihr werdet Euch doch etwas dabei gedacht haben, warum ihr bestimmte Regeln vertraglich fest geklopft habt. Und da rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind, ist der Wunsch einiger KollegInnen womöglich vollkommen irrelevant.