drei Betriebe , ein Betriebsrat
Hallo , Wir sind ein Betrieb an drei verschiedenen Standorten. Bisher hatten wir für jeden Standort ein Betriebsrat und ein Gesamtbetriebsrat. Jetzt soll es für alle drei Standorte nur noch einen Betriebsrat geben. Können das die drei Betriebsräte entscheiden oder müssen die Kollegen abstimmen ob sie das wollen?
Community-Antworten (3)
04.05.2022 um 02:08 Uhr
Da müsste mMn dann ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegen. Ob das so ist, müsste der Wahlvorstand ggf. klären.
04.05.2022 um 13:12 Uhr
Der Gesamtbetriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzung (zB. keine tarifvertragliche Binduing) eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung abschließen. Die Kolleg:innen können zwar nur darüber abstimmen, wenn noch kein BR existiert, aber als verantwortungsvoller BR würde ich durchaus mal abklären, ob das im Sinne der Mitarbeiter:innen ist.
@celestro: "Gemeinschaftsbetrieb" bezeichnet den gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen an einem Standort. (z. B. Krankenhaus und in eigenes Unternehmen ausgegliederter Reinigungsdienst)
04.05.2022 um 15:27 Uhr
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