W.A.F. LogoSeminare

drei Betriebe , ein Betriebsrat

D
Dirk001.
Mai 2022 bearbeitet

Hallo , Wir sind ein Betrieb an drei verschiedenen Standorten. Bisher hatten wir für jeden Standort ein Betriebsrat und ein Gesamtbetriebsrat. Jetzt soll es für alle drei Standorte nur noch einen Betriebsrat geben. Können das die drei Betriebsräte entscheiden oder müssen die Kollegen abstimmen ob sie das wollen?

27603

Community-Antworten (3)

C
celestro

04.05.2022 um 02:08 Uhr

Da müsste mMn dann ein Gemeinschaftsbetrieb vorliegen. Ob das so ist, müsste der Wahlvorstand ggf. klären.

E
enigmathika

04.05.2022 um 13:12 Uhr

Der Gesamtbetriebsrat kann unter bestimmten Voraussetzung (zB. keine tarifvertragliche Binduing) eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung abschließen. Die Kolleg:innen können zwar nur darüber abstimmen, wenn noch kein BR existiert, aber als verantwortungsvoller BR würde ich durchaus mal abklären, ob das im Sinne der Mitarbeiter:innen ist.

@celestro: "Gemeinschaftsbetrieb" bezeichnet den gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen an einem Standort. (z. B. Krankenhaus und in eigenes Unternehmen ausgegliederter Reinigungsdienst)

Ihre Antwort