Erstellt am 09.07.2012 um 12:43 Uhr von rkoch
> Ab wann muss man dann neu Wahlen machen?
Gar nicht! Es sei denn, Du trittst aus Anlass der Schwangerschaft komplett vom Amt zurück. Das darfst Du, musst Du aber nicht. Schon gar nicht kann Dich jemand zu diesem Schritt zwingen.
So lange Du noch BRM bist, hast Du auch während der Schwangerschaft und danach das Recht BR-Arbeit zu machen. Wenn Du das nicht machen willst, macht auch nix. Dann hat der BR halt in den Sitzungen ein BRM weniger. Erst wenn ein BRM aus dem Amt ausscheidet (wann das ist guckst Du hier: §24 BetrVG) und keine EBRM mehr nachrücken kann, muss und darf (!) neu gewählt werden.
> Ich denke das ich mein Posten verliehre?
Nein, Schwangerschaft ist kein Fall von §24 BetrVG.
> Ich wollte schon mind. 2 oder 3 Jahre Zuhause bleiben!
Tu das, selbst wenn Du in dieser Zeit keine BR-Arbeit machst endet Dein Amt nicht.
> Ich habe dieses Jahr auch noch 5 Grund Seminare, die ich warscheinlich nicht alle
> machen kann, aber der AG, kann sie mir nicht verbieten?
Nein, Du kannst Diese auch während der Elternzeit machen. Wenn Du allerdings nicht vorhast in dieser Zeit BR-Arbeit zu machen, dann werden diese Seminare u.U. nicht "notwendig" sein, da Du erst nach der nächsten Wahl wieder ins Amt zurückkehrst (so Du noch einmal gewählt wirst). Zwar wird Schulungsbedarf i.d.R. auch noch kurz vor Ende der Amtszeit anerkannt, und die ist bei Dir ja nicht einmal so nahe, aber da Du in dem Fall selbst dieses Wissen nicht mehr anwenden kannst (wenn Du keine BR-Arbeit machst), sehe ich den Fall etwas anders. Man könnte sich darum streiten......
> Und kann ich Arbeitsrecht 1 ausfallen lassen falls es mir nicht gut geht aber dann Arbritsrecht 2 machen!
Kommt auf den Schulungsinhalt an. Wenn die beiden Seminare unterschiedliche Themen behandeln, kann man auch nur eines der beiden besuchen. Oft bauen die beiden aber aufeinander auf, insofern macht es dann keinen Sinn AR1 auszulassen.
Erstellt am 09.07.2012 um 12:44 Uhr von Betriebsrätin
Schwangere sind grundsätzlich nicht verhindert/gehindert. Sie könnten als das Mandat wahrnehmen. Auch Mutterschutz suspendiert nicht vom Mandat.
Ob es gesundheitlich geht, muss die Schwangere selbst feststellen. Sie könnte also sagen auch gesundheitlichen Gründen bin ich verhindert. Dann wäre ein EBRM zu laden.
Auch Arbeitsunfähigkeit suspendiert nicht vom Mandat. Auch hier gilt das o. geschriebene. Dann sollte man sich nur zur Klarheit als Nichtverhindert erklären.
Auch Elternzeit supendiert nicht vom Mandat. Man kann also auch in dieser Zeit sien Mandat wahrnehmen, erhält dann sogar die Fahrkosten erstattet.
Wenn man ein besondere Funktion inne hat, könnte der BR diese anders vergeben. Man kann also auch sagen, ich trete von der FUNKTION Stellv. zurück, nicht vom Mandat.
Da keine Supendierung vom Mandat entsteht, hat der AG auch keinen Ansatz wegen der Seminare. Ob diese wenn man ggf. länger verhindert sein wird noch Sinnhaft sind?? Hier könnte man ggf. etwas streichen auch damit der AG ggf. den anderen BRM keine "Probleme" macht, weil diese ja Schulungen bedürfen.
Erstellt am 09.07.2012 um 15:12 Uhr von Fairlight
Praktisches Beispiel anhand meiner Ehefrau :-)
Sie war zu dem Zeitpunkt der (Erst-)Wahl unseres BRs schwanger und wurde auch ins Gremium gewählt. Seit Mitte Dezember vergangenen Jahres ist sie "verhindert" und es rückt auch immer ein EBRM für sie nach.
Sie wird im kommenden Januar wieder zurückkehren und auch wieder das Amt ausfüllen.
Da ich dann noch die 2 Monate Elternzeit mitnehmen werde, gilt dann noch das gleiche, was das EBRM angeht, da ich höchstwahrscheinlich durch unsere Tochter gebunden sein werde.
Sinngemäß wird dann auch mit dem Vorsitz in unserem Gremium mit dem Vorsitz verfahren. Wir wählen den nicht neu, wenn ich Nachwuchs-bedingt ausfalle, sondern meine stellvertrBRV wird mich vertreten. Sollte diese dann vielleicht durch Krankheit o.Ä. ausfallen, wird ein vorher per Beschluss bestelltes BRM quasi kommissarisch (schreibt man das so? :p ) den Vorsitz übernehmen.
Gleiches gilt auch für unsere Freistellung nach § 38.
Du siehtst also, es sind viele Möglichkeiten vorhanden, länger dauernde Verhinderungen zu überbrücken, ohne gleich alles auf links zu drehen.
LG
Fairlight
Erstellt am 09.07.2012 um 16:34 Uhr von Brigachkatz
Bei uns war auch ein BRM schwanger. Sie nahm während der Schwangerschaft an den BR-Sitzungen teil und erklärte, auch in der Elternzeit ihr Mandat wahrnehmen zu wollen.
Sie bekam ihre Einladung zur Sitzung und die TOP's per E-mail und kam dann zu den meisten Sitzungen. Die Wegezeit wurde bezahlt und wenn kein Babsitter zu finden war, brachte sie ihre Tochter zu den Sitzungen mit.
Das ging alles auch bei Sitzungen mit der GL problemlos.
Erstellt am 09.07.2012 um 18:50 Uhr von BRMetall
Bei Zusendung der TO an private eMailadresse, muss man aber zum einen den Datenschutz und das Thema Betriebsgeheimnisse beachten. Denn es ist ja nicht auszuschließen, dass Unbefugte Dritte diese lesen könnten.
Also, personenbezogene Daten und Betriebsgeheimisse dürfen dann nicht aus dieser TO zu ersehen/ enthalten sein.