W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Mitglied schwanger - BR-Mitglied dann noch Mitglied?

A
Akte-Br
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein BR-Mitglied schwanger wird und dann in Elternzeit geht. Ist das BR-Mitglied dann noch Mitglied?

Wo entnehme ich die Information?

Danke Euch!!!

M.

5.879013

Community-Antworten (13)

B
betriebsratten

09.02.2009 um 10:45 Uhr

JA Elternzeit ist kein Hinderungsgrund, das Wahlamt weiter auszuüben, sofern das BR Mitglied das möchte.

Mit Urteil: http://www.birgit-schlichting.de/aktuelles/BirgitSchlichting_aktuelles_Elternzeit_051222.pdf

J
Jumper

09.02.2009 um 10:49 Uhr

@Akte-BR

Dieses ist im § 24 BetrVG "Erlöschen der Mitgliedschaft" geregelt.

Deine Kollegin geht in Elternzeit und hat somit ein Ruhendes Arbeitsverhältnis, somit ist sie aber immer noch angestellt.

Deine Kollegin wäre dann für die Ausübung des Amtes zeitweise verhindert, aber verliert nicht ihre Mitgliedschaft.

Für diese Zeit sollte ein Ersatzmitglied eingeladen werden.

K
Kölner

09.02.2009 um 10:54 Uhr

@Jumper Aber wichtig: Die Kollegin kann - auch wenn sie sonst nicht arbeitet - regelmäßig an den BR-Sitzungen teilnehmen; Fahrtkosten müssten sogar vom AG erstattet werden!

J
Jumper

09.02.2009 um 11:01 Uhr

@Kölner,

da hast du recht.....

Aber ich halte mich Präzise an die Fragestellungen um Beiträge und Antworten kurz und kanpp zu halten.

Denn Lange Beiträge verwirren meistens. :-)

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 11:06 Uhr

@ jumper

problematisch, hier "stillschweigend" davon auszugehen, die kollegin wäre "verhindert" und grundsätzlich ein ersatzmitglied zu laden

  • die kollegin kann an jeder sitzung teilnehmen, wenn sie möchte, deshalb wäre sie wohl auch erstmal zu jeder sitzung ordentlich zu laden
  • man sollte sich hier mit der kollegin absprechen, ob sie während der elternzeit br-arbeit durchführen will (was sie dürfte) oder nicht ( wobei dann eventuell ein echter verhinderungsgrund gegeben wäre) am besten gibt die kollegin eine schriftliche erklärung beim gremium ab, wie sie zukünftig vorgehen will, sonst schwebt über den sitzungen immer die gefahr, nicht "ordnungsgemäß geladen zu haben", mit allen negativen folgen für beschlüsse etc.
K
Kölner

09.02.2009 um 11:18 Uhr

@kriegsrat ...Mensch kriegsrat, was harmonisieren wir doch heute wieder gut.

K
Kriegsrat

09.02.2009 um 11:34 Uhr

@kölner

...ein harmonischer wochenbeginn ist in diesen krisengeschüttelten zeiten nicht zu verachten.....

K
Kölner

09.02.2009 um 12:01 Uhr

@kriegsrat ...wenn nicht hier, wo denn dann kann man sich denn heutzutage noch ausgiebig Kraft und Fürsorge, Unterstützung und Nettigkeiten für den Überlebenskampf im Arbeitsalltag abholen? Danke, das Du es bist!

U
uhu

09.02.2009 um 16:38 Uhr

@Kölner verkleidet???

K
Kölner

09.02.2009 um 17:32 Uhr

@uhu Klar! Als Mensch.

L
Laffo

09.02.2009 um 22:10 Uhr

@???????

...aber ist es nicht auch ein schönes "Pfund", mit dem man wuchern kann, bei nicht liebsamen BR-Beschlüssen! ...denn nicht alle wissen das...& oder tun nichts im Wissen um obig Geschriebenes

J
Jumper

10.02.2009 um 11:05 Uhr

@all,

immer schön zu lesen, dass hier Kommentare abgegen werden die nichts mit dem Eingestellten Beitrag zu tun haben.

Das hilft den Betroffenen viel, wenn sie dann eine Benachrichtigung bekommen und lesen das es nichts mit Ihrer Frage zu tun hat.

L
Laffo

10.02.2009 um 11:35 Uhr

"Jumper"

dito, zu Beitrag 112821 !

Ihre Antwort