Erstellt am 09.07.2012 um 11:38 Uhr von MonaLisa
@Edmond,
die Zeiten sind gültig, wenn der BR (Akkordausschuss?) kein SCHRIFTLICHES (!) Veto einlegt.
Das heisst also, dass der BR (") bei Zeitaufnahmen anwesend sein sollte und den Leistungsgrad mit ermittelt. Der Leistungsgrad ist die einzige Möglichkeit, einzuhaken!
Unterschreiben muss der BR die Aufnahmen nicht!
Erstellt am 09.07.2012 um 12:20 Uhr von rkoch
> die Zeiten sind gültig, wenn der BR (Akkordausschuss?) kein SCHRIFTLICHES (!) Veto einlegt.
Auch nicht ganz richtig. Der BR ist Mitbestimmungspflichtig bei der "Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte, einschließlich der Geldfaktoren;". Da steht nix von Veto oder so was.
Die Vorgehensweise bei der Zeitaufnahme (inkl. der Frage in wie weit der BR beteiligt wird) ist also per BV zu regeln (so weit es in TV nicht abschließend geregelt ist). Da KANN geregelt werden, dass der AG die Zeitaufnahme ohne BR durchführt, den BR informiert und der BR ein Vetorecht hat (so wie MonaLisa orakelt). Ebensogut kann aber auch geregelt sein, dass der BR eine aktive Rolle bei der Zeitaufnahme spielt und das Ergebnis nur mit Beschluß und Unterschrift des BR gültig ist. Gibt es keine (abschließende) Regelung (in BV oder TV) zu diesem Thema bleibt das MBR offen, also ohne Zustimmung des BR geht nix.
Insofern, Edmond, kann es auf Deine Frage keine sinnvolle Antwort geben. Kann sein, kann aber auch nicht sein.
Erstellt am 09.07.2012 um 14:58 Uhr von gironimo
Ich würde die Unterlagen eher kopieren als unterschreiben. Dann hat man sie schon mal und weiß, was man gegebenfalls zu beraten hat.....
Welche Zeitaufnahmen und wofür meinst Du eigentlich?