Muss der Arbeitgeber Personal/Ersatz einer Abteilung zur Verfügung stellen (nach welchem Paragraphen), wenn durch momentan sehr umfangreiche BR-Tätigkeit eine von zwei Sachbearbeiter/Assistenz verhindert ist und die zweite Person als Ersatzmitglied auch häufig BR-Tätigkeit in Form von Teilnahme an Sitzungen wahrnehmen muss? Der normale Arbeitsanfall ist momentan bei uns in der regulären Arbeitszeit nicht mehr zu schaffen und Überstunden in dem notwendigen Maß sind kaum zu leisten.