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Finanzen ohne Wirtschaftsausschuss

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IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr alle, wie viel/wenig Einblick in die Finanzen hat der BR ohne Wirtschaftsauschuss? Danke für eure Antworten!

2.475012

Community-Antworten (12)

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monalisa

06.07.2012 um 11:18 Uhr

@IInonameII, wenn ihr mehr als 100 AN seid, dann MÜSST ihr einen WA gründen. Habt ihr weniger, dann ist ne gute Zusammenarbeit mit dem AG gefragt!

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rkoch

06.07.2012 um 11:26 Uhr

Ohne WA hat der BR lediglich die Informationsrechte aus §80 BetrVG. D.h. er kann die wirtschaftlichen Daten, die dem WA originär zustehen nur einfordern, so weit er sie zu seiner Arbeit benötigt. Da diese Daten aber i.d.R. über die Zukunft des Betriebes entscheiden und entsprechend Einfluß auf zukünftige Entscheidungen des BR nehmen, läßt sich i.d.R. ein Grund konstuieren, der dem BR zumindest die wesentlichen Kenndaten (Umsatz, Personalkosten, EBT) zugänglich macht.

Viele Unternehmen müssen übrigens ohnehin ihre Bilanzen veröffentlichen, und so kann auch ein kleiner BR u.U. diese über www.bundesanzeiger.de abrufen (wenn auch mit ca. einem Jahr Verspätung).

Eine andere Variante ist noch §110 (2) BetrVG. So weit der Betrieb wenigstens 21 AN hat, kann auf diesem Weg der BR alle drei Monate an wirtschaftliche Daten kommen.... Zitat aus DKK Rn. 6 zu §110: Inhaltlich wird sich der Bericht des UN zweckmäßigerweise an dem Katalog des § 106 Abs. 3 orientieren

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KBlitz

06.07.2012 um 13:06 Uhr

@MonaLisa, Die Aussage das wenn man mehr als 100 AN hat, ein WA gegründet werden muss ist nicht ganz richtig. Wenn es sich bei dem Unternehmen um einen Tendenzbetrieb handelt ist es egal wieviele AN vorhanden sind, dann darf kein WA gegründet werden.

@rkoch, Sicherlich kann man versuchen entsprechendes zu konstruieren damit man Informationen bekommt, wenn der AG jedoch nicht will und sich weigert landet man früher oder später vor Gericht um zu klären ob man die Informationen bekommen kann oder nicht. Die veröffentlichten Bilanzen im Bundesanzeiger sind wie Du schon sagtest meist mit über einem Jahr Verzögerung öffentlich, bis dahin kann und ist wieder viel in einem Unternehmen passiert. Um einen genauen Blick zu erhalten und auch den kompletten Wirtschaftsprüfungsbericht kennenzulernen ist es zum Wohle der Angestellten sicherlich gut einen Wirtschaftsausschuss zu gründen.

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IInonameII

06.07.2012 um 13:09 Uhr

wir sind ein Tendenzbetrieb...

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EllaMia

06.07.2012 um 13:11 Uhr

Bei weniger als 100 MA:

§111 BetVG Hier hat der "BR" das Recht auf Informationen und einen Sachverständigen...

Begründen würde ich den Anspruch damit, dass Ihr Nachteile für die Belegschaft befürchtet. Dann kann der AG die Auskunft nicht verweigern.

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monalisa

06.07.2012 um 13:35 Uhr

@KBlitz, in der Ausgangsfrage wurde davon nix erwähnt, wurde jetzt erst nachgereicht.

@IInonameII, sicher? Oder hat euch der AG das so erzählt?

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IInonameII

06.07.2012 um 13:43 Uhr

wir haben über 600 MA "Tendenzbetrieb" wurde noch nicht vor Gericht geklärt

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rkoch

06.07.2012 um 14:22 Uhr

@EllaMia

§111 BetVG Hier hat der "BR" das Recht auf Informationen und einen Sachverständigen...

Wohl wahr, aber von Betriebsänderung war bislang nicht die Rede..... und in einem Tendenzbetrieb gilt dieser wieder eingeschränkt....

@IInonameII

Damit gilt mein Tip bzgl §110 natürlich auch nichts her.... Oder gibt Euer AG einen derartigen Bericht (schriftlich) ab? Dann würde das die Theorie "Tendenzbetrieb" ad absurdum führen. Warum sollte Euer AG die AN unterrichten, nicht aber einen WA?

"Tendenzbetrieb" wurde noch nicht vor Gericht geklärt

Dann würde ich das tun, denn aus dieser Anmerkung lese ich zwischen den Zeilen, dass ihr da wohl selbst Zweifel hegt. Ich will jetzt gar nicht fragen aufgrund welcher Umstände Euer AG der Meinung ist, dass ihr ein Tendenzbetrieb seid.

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IInonameII

06.07.2012 um 14:41 Uhr

solch Bericht gibt unser AG nicht ab bisher war es, unserer Meinung nach, nicht nötig das klären zu lassen...wir haben alle Infos bekommen die wir eingefordert haben ...bis auf die Finanzen

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rkoch

06.07.2012 um 15:00 Uhr

Habt ihr schon mal im bundesanzeiger geschaut, ob Euer AG die Bilanz veröffentlicht? Falls ja: Vielleicht kann man auch ganz unbürokratisch ihn mal drauf ansprechen, dass er Euch doch mal aktuelle Zahlen geben kann, wenn ihr sie ohnehin später im Bundesanzeiger findet....

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EllaMia

07.07.2012 um 01:22 Uhr

@rkoch

Stimmt... Von Betriebsänderung war nicht die Rede...

Aber was fällt den unter den Begriff Betriebsänderung? Einschränkung, Stillegung, Verlegung, Zusammenchluss, Spaltung...

Aber auch Änderung der Betriebsorganisation, Betriebszweck und die Einführung neuer grundlegenden Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren...

Der BR kann die Unterlagen anfordern, wenn er die "Befürchtung" hat, dass eins dieser Dinge passieren könnte und AN einen Nachteil erleiden könnten.

Für die Befürchtung muss der AG das Wort "Betriebsänderung" nicht aussprechen... Alleine die Befürchtung reicht für die Informationspflicht aus... Wenn sich hinterher herausstellt, dass nichts zu befürchten ist, dann kann sich der BR ja erleichtert zeigen...

Auch bei Tendenzbetrieben kann §111 BetrVG angewendet werden... Steht in §118 BetrVG...

H
Hoppel

07.07.2012 um 11:18 Uhr

@ rkoch

"Tendenzbetrieb" wurde noch nicht vor Gericht geklärt

Dann würde ich das tun, denn aus dieser Anmerkung lese ich zwischen den Zeilen, dass ihr da wohl selbst Zweifel hegt. Ich will jetzt gar nicht fragen aufgrund welcher Umstände Euer AG der Meinung ist, dass ihr ein Tendenzbetrieb seid."

Nur ist ein solcher Feststellungsantrag beim Arbeitsgericht überhaupt nicht mehr zulässig.

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