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Abstimmung erzwingen!?

M
MarcelJoo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir sind ein 3er Gremium und haben derzeit Probleme mit der Beantwortung einer Frage. 2 von unserem Gremium sind dafür und der Vorsitzende ist dagegen!

Muss man jetzt etwas genaues beachten. Kann man nicht eine Entscheidung per Abstimmung erzwingen?

Die Zusammenarbeit läuft sonst sehr konstruktiv. Leider hängen wir nun schon seit mehreren Monaten an diesem Punkt und wir möchten diesen endlich mal zu ende bringen!

Vielen Dank für die Antworten

1.35904

Community-Antworten (4)

R
rkoch Akzeptiert

03.07.2012 um 10:19 Uhr

Ich denke MarcelJoo hat durchaus ein Problem....

Ich verstehe ihn tasächlich so wie Fairlight andeutet: Der BRV wegert sich die Abstimmung einzuleiten, da er weiß, dass der Beschluß nicht in seinem Sinne ausgehen würde.

Faktisch darf der BRV das nicht. Jeder TOP (bis auf "informative" TOP, die dann aber auf der TO eigentlich nix verloren haben) der TO endet zwangsläufig mit einem Beschluß. Und den muss der Vorsitzende auf die eine oder andere Art formulieren. Wenn der BRV sich weigert das zu tun, ist das eine Pflichtverletzung, die - wenn er das beharrlich tut - sogar schwer sein kann. Wege aus der Sache: BRV abwählen, Verfahren nach §23 BetrVG einleiten, etc...

Aber es gibt noch einen Weg, den unser Bundestag gerne wählt (auch wenn BR diesen so gut wie nie beschreiten): Selbst wenn Euer TOP "ohne Beschluß" endet, ist das letztlich der Beschluß eben keine Entscheidung zu fällen. Aber so lange ihr als BRM sagt, dass ihr diesen Beschluß (keine Entscheidung zu fällen) dem BRV verweigert, geht der TOP weiter. Und sei es bis spät in die Nacht. Dann bleibt BRV eben mal so lange da. Und wenn der BRV sich verhindert erklärt weil er weg muss, dann übernimmt eben der stellv. BRV die Sitzung.... ich denke, dass dieser den Beschluß dann durchführt, notfalls mit nur 2 BRM. Kling doof, geht aber. Wenn der BRV der Meinung ist, dass diese Form der Beschlußfassung unzulässig ist, kann er dann doch gerne den Beschluß gerichtlich anfechten... Das wird spassig....

W
wahlvst

02.07.2012 um 15:40 Uhr

es gelten Mehrheitsbeschlüsse! Der BRV ist auch nur BRM wie die Anderen, nicht Chef usw. Er hat auch nur 1 Stimme.

G
gironimo

02.07.2012 um 15:53 Uhr

Man kann das von wahlvst gesagte nur unterstreichern. Die Meinung des Vorsitzenden zählt nicht mehr, als die der anderen Mitglieder. Wurde er überstimmt, muss er mal über seinen Schatten springen und entgegen seiner Meinung einen Beschluß verkünden oder sonstwie umsetzen.

F
Fairlight

02.07.2012 um 16:23 Uhr

Wäre ja auch absurd, wenn man ihn mit 2:1 abwählen, er aber die Abstimmung verhindern könnte.

Laut BetrVG ist kein König zu wählen.

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