Erstellt am 02.07.2012 um 13:40 Uhr von wahlvst
es gelten Mehrheitsbeschlüsse! Der BRV ist auch nur BRM wie die Anderen, nicht Chef usw. Er hat auch nur 1 Stimme.
Erstellt am 02.07.2012 um 13:53 Uhr von gironimo
Man kann das von wahlvst gesagte nur unterstreichern. Die Meinung des Vorsitzenden zählt nicht mehr, als die der anderen Mitglieder. Wurde er überstimmt, muss er mal über seinen Schatten springen und entgegen seiner Meinung einen Beschluß verkünden oder sonstwie umsetzen.
Erstellt am 02.07.2012 um 14:23 Uhr von Fairlight
Wäre ja auch absurd, wenn man ihn mit 2:1 abwählen, er aber die Abstimmung verhindern könnte.
Laut BetrVG ist kein König zu wählen.
Erstellt am 03.07.2012 um 08:19 Uhr von rkoch
Ich denke MarcelJoo hat durchaus ein Problem....
Ich verstehe ihn tasächlich so wie Fairlight andeutet: Der BRV wegert sich die Abstimmung einzuleiten, da er weiß, dass der Beschluß nicht in seinem Sinne ausgehen würde.
Faktisch darf der BRV das nicht. Jeder TOP (bis auf "informative" TOP, die dann aber auf der TO eigentlich nix verloren haben) der TO endet zwangsläufig mit einem Beschluß. Und den muss der Vorsitzende auf die eine oder andere Art formulieren.
Wenn der BRV sich weigert das zu tun, ist das eine Pflichtverletzung, die - wenn er das beharrlich tut - sogar schwer sein kann.
Wege aus der Sache: BRV abwählen, Verfahren nach §23 BetrVG einleiten, etc...
Aber es gibt noch einen Weg, den unser Bundestag gerne wählt (auch wenn BR diesen so gut wie nie beschreiten):
Selbst wenn Euer TOP "ohne Beschluß" endet, ist das letztlich der Beschluß eben keine Entscheidung zu fällen. Aber so lange ihr als BRM sagt, dass ihr diesen Beschluß (keine Entscheidung zu fällen) dem BRV verweigert, geht der TOP weiter. Und sei es bis spät in die Nacht. Dann bleibt BRV eben mal so lange da. Und wenn der BRV sich verhindert erklärt weil er weg muss, dann übernimmt eben der stellv. BRV die Sitzung.... ich denke, dass dieser den Beschluß dann durchführt, notfalls mit nur 2 BRM.
Kling doof, geht aber. Wenn der BRV der Meinung ist, dass diese Form der Beschlußfassung unzulässig ist, kann er dann doch gerne den Beschluß gerichtlich anfechten... Das wird spassig....