Erstellt am 01.07.2012 um 14:53 Uhr von BRMetall
Abmahnen kann der AG nur die arbeitsvertraglichen Taetigkeiten, nicht BR Taetigkeiten.
Raten kann man nur das was Du ja wohl auch Koll. raten wuerdest. Aussitzen oder Anwalt. Denn Abmahnungen in der PersAkte wirken ja erst wenn dann eine Kuendigung folgt. Doch mit einer Abmahnung verwirkt der AG in diesem konkreten Fall eine Moeglichkeit der Kuendigung. Er koennte dann "erst" beim naechsten Verstoss der arbeitsvertraglichen Pflichten abmahnen.
Also wenn unbegruendet ggf ueberlegen das Verhalten des AG ggf einmal in einer BR Info oder Betriebsversammlung neben dem fuer die Koll erreichten und des Vorhabens sich nicht kirre machen zu lasden, sondern sich weiter fuer die Koll einzusetzen, zu kommunizieren.
Erstellt am 01.07.2012 um 17:01 Uhr von gironimo
stimme BRMetall zu
Irgendwann wird das ganze dann auch mal zur Behinderung des BR. Was sagt Dein Anwalt?
Erstellt am 01.07.2012 um 17:55 Uhr von DerSchuster
Die Abmahnungen waren als Gesprächsnotiz deklariert. Es ging nicht um BR Tätigkeiten, sondern um Arbeitstätigkeiten, die aber bei anderen An, die nicht im BR sind, nicht stören...Ich wusste leider bis zu meiner letzten WAF Schulung nicht, dass diese als Abmahnungen gelten können, darum habe ich auch - noch - nicht widersprochen. Den Erhalt musste ich trotzdem unterschreiben.
Werde wohl doch zum Rechtsanwalt wieder gehen müssen, weiss denn jemand, ob diese Beratung was den BR betrifft von der Firma übernommen werden muss. Vielen Dank