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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frist Wahlvorschläge

K
Karakas
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen. Bei unserer Firma mit ca 120 MA wurde jetzt zum ersten Mal eine Betriebsratswahl durchgeführt. Der Wahlausschuß legte das Fristende fürs einreichen von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Frist auf 15.00 Uhr. Arbeitszeitende für alle Arbeitnehmer war aber an diesem Tag um 16.30 Uhr. Es wurde nur eine Wahlvorschlagsliste eingereicht und keiner wollte nach 15.00 Uhr eine weitere Liste einreichen. Jetzt wurde die Wahl vom AG erfolgreich angefochten, da es unzulässig ist das Fristende vor dem Arbeitszeitende des größten Teils der Arbeitnehmer zu setzen. Soll der BR eine Neuwahl einleiten oder soll man vors LAG ziehen?

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

25.04.2011 um 22:56 Uhr

Das LAG entscheidet auch nicht anders. Da es ein "alter" berechtigter Grund der Anfechtung ist. Man sollte vielleicht lieber einmal dei WO lesen und beid er nächsten Wahl beachten. Ggf. auch den Wahlausschuss schulen.

Das Problem für Euch ist nun nur, dass ihr dann vorübergenehend keinen BR habt. Doch das ist unvermeidbar. Also so schnell wie möglich einer ordentliche Neuwahl durchziehen

G
ganther

25.04.2011 um 23:13 Uhr

Beschwerde einlegen aber nur um Zeit zu gewinnen. Während das Verfahren läuft zurücktreten und Neuwahlen durchführen

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