Hallo zusammen. Bei unserer Firma mit ca 120 MA wurde jetzt zum ersten Mal eine Betriebsratswahl durchgeführt. Der Wahlausschuß legte das Fristende fürs einreichen von Wahlvorschlägen am letzten Tag der Frist auf 15.00 Uhr. Arbeitszeitende für alle Arbeitnehmer war aber an diesem Tag um 16.30 Uhr. Es wurde nur eine Wahlvorschlagsliste eingereicht und keiner wollte nach 15.00 Uhr eine weitere Liste einreichen. Jetzt wurde die Wahl vom AG erfolgreich angefochten, da es unzulässig ist das Fristende vor dem Arbeitszeitende des größten Teils der Arbeitnehmer zu setzen.
Soll der BR eine Neuwahl einleiten oder soll man vors LAG ziehen?