Wahlergebnis zweifelhaft, da persönliches Interesse vorliegt
Ablehnung eines Überstundenantrages der GL durch den BR abgelehnt. Überstunden auf freiwilliger Basis, zzgl 25% Aufschlag + 1,50? Stundenlohnerhöhung je Ü-Stunde. Wahlergebnis 3:2, wobei die 3 "nicht dafür Stimmen" nicht Objektiv gehandelt haben. 1 BR-Mitglied wurde aufgrund mehrfacher Arbeitsverweigerung auserordentlich gekündigt - klagt auf Wiedereinstellung. Alle 3 NEIN-Stimmen ohne konkreten Grund (Aussage: "unsere persönliche Meinung") Geschäftsbetrieb aufgrund der Auftragslage in naher Zukunft evtl. gefährdet, da bei Nichteinhaltung von Lieferfristen Konventionalstrafen drohen.
Community-Antworten (4)
28.06.2012 um 08:39 Uhr
Wie kommst du darauf, dass ein BRM seine Stimme im einzelnen begründen muss? Bei bestimmten Anträgen muss der BR seine Verweigerung begründen, keinesfalls aber das einzelne BRM. Unter persönliche Meinung könnte ja auch fallen viel zu kurzfristig. Oder viel zu viele Stunden über einen viel zu langen Zeitraum. Argumente gegen das Bauchgefühl deiner Betriebsratskollegen wird dir hier niemand nennen können. Evtl finden ja die AN dein Bauchgefühl, es wäre für dich völlig ok ihre Freizeit dem AG zu opfern, auch interessant? Ob 25% + 1,50 Überstundenzuschlag in Ordnung ist, hängt wohl zum einen von eurem sonst üblichen Stundenlohn ab und Wohl auch vom empfinden jedes einzelnen was es ihm wert ist seine Freizeit zu opfern. BTW: ein Chef sollte nur so viele Aufträge planen, wie er auch abliefern kann ohne dabei die Freizeit der Mitarbeiter zu verplanen.
28.06.2012 um 09:56 Uhr
@inkognito "1 BR-Mitglied wurde aufgrund mehrfacher Arbeitsverweigerung auserordentlich gekündigt - klagt auf Wiedereinstellung."
Kannst du mir das mal erklären!?! Das geht doch gar nicht!
Entweder gab es eine fristlose (außerordentliche) Kündigung mit Zustimmung des BRs oder es gab eine Zustimmungsersetzung durch ein Arbeitsgericht. Dann kann eine Wiedereinstellungsklage sinn machen. Aber durch die Zustimmung durch den BR oder durch das Arbeitsgericht ist das BR-Mandat futsch und er ist nicht mehr Mitglied im BR!
28.06.2012 um 10:37 Uhr
Lex,
wenn es die Wiedereinstellungsklage in der 2 Instanz gewinnt ist es nicht gekuendigt also weiter im Mandat.
Zur Frage, der BR macht es wohl richtig. Denn hier besteht dringender Personalbedarf also Mehrarbeit ablehnen und darauf draengen Personal einzustellen.
Heute nur mal schnell mehr Geld durch Mehrarbeut, morgen dann wegen Ueberbelastung kaputt und aud der Strasse bringt es auch nicht.
28.06.2012 um 10:54 Uhr
Die Abstimmung ist doch wohl ordnungsgemäß abgelaufen - oder?
Wenn die Mehrheit gegen Mehrarbeit ist, ist es nun mal so.
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