Hallo,
wie sieht es in folgendem Fall aus:
Im Falle einer personenbedingten Kündigung wurde der Betriebsrat am Freitag informiert. Allerdings waren die Informationen nicht vollständig (Angaben zur Person und zu Kündigungsgründen unvollständig, wurden auf Nachfrage am darauffolgenden Dienstag nachgereicht).
Ab wann gilt denn nun die 1-Wochen-Frist ?
Ich weiß, sie beginnt am Tag nach Mitteilung durch den Arbeitgeber - ich bin mir in diesem Fall aber unsicher, ob die Frist schon zu zählen beginnt, auch wenn dem BR nicht alle Angaben vorliegen, um sich "ohne eigene Nachforschungen ein eigenes Bild machen zu können".
Vielen Dank für Eure Antworten.