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Überstundenantrag wird vom BR ignoriert

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CyberAndy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen Wenn ein AN beim BR einen Antrag auf Genehmigung von Überstunden stellt und der BR nicht reagiert und für den AN auch telefonisch nicht erreichbar ist, was kann der AN da tun ?

Muss der AG die Übertunden auch ohne Genehmigung bezahlen ? Die Überstunden sind u.a. durch Stau auf der Autobahn bei An und Abfahrten zu angeordneten Kundenbesuchen entstanden. Die Stundenberichte des AN werden vom Vorgesetzten nicht freigegeben, das heißt, die Zeiten werden dem AZK nicht gutgeschrieben, Spesen werden nicht bezahlt. Hat jemand eine Idee, was der AN tun kann ?

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Community-Antworten (9)

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Paddy

26.06.2012 um 11:07 Uhr

Ich kann jetzt leider nichts mit "genehmigt oder nicht genehmigt" anfangen..... Fakt ist jedoch dass jeder Arbeitnehmer für seinen Arbeitsanfahrtsweg selber verantwortlich ist, und hat soviel Zeit dafür einzuplanen dass er trotz Panne oder Stau noch pünktlich zu seiner Arbeit erscheinen kann. Klingt blöde, ist aber leider so.

Noch mal durchgelesen.....Der AN stellt Antrag auf Überstunden beim BR ??? Höchst Seltsam.

C
CyberAndy

26.06.2012 um 11:19 Uhr

Der AN fährt nicht zur Arbeitsstätte, sondern zum Kunden BV - Fahrtzeit = Arbeitszeit

Es ist in der Firma üblich, dass der AN sich im Nachhinein solche Überstunden genehmigen läßt, bisher wurden die Überstunden ohne große Anträge stillschweigend genehmigt. Aufgrund geänderter Umstände (würde hier zu lange dauern) hat der AN nun sicherheitshalber den vorgeschriebenen Weg beschritten und den Antrag gestellt. Der BR ignoriert aber diesen Antrag und der Vorgesetzte gibt die Stunden für die Lohnbuchhaltung nicht frei.

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Kulum

26.06.2012 um 11:20 Uhr

Paddy Das hast du dir aber ein wenig einfach gemacht.

CyberAndy Wo ist denn dein eigentlicher Arbeitsplatz? Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag bzw was ist vereinbart zum Ort der Arbeitsaufnahme. Allerdings ist auch mir schleierhaft, was du als AN beim BR Überstunden beantragst. Allerdings ist relativ egal was der BR dazu sagt bezüglich der Bezahlung. Hat der Chef Überstunden angeordnet oder geduldet muss er sie idR auch vergüten - wenn es denn in deinem Fall welche waren

Nachtrag

Sorry aber das ist eben nicht der vorgeschriebene Weg. Keine Ahnung was ihr da bei euch treibt, aber der Chef beantragt Überstunden beim BR, nich du. Hätte ich als BRM auch gar keinen Bock zu wenn unsere 250 Leute alle einzeln die Überstunden bei mir beantragen. So kann man n BR auch beschäftigen

C
CyberAndy

26.06.2012 um 11:24 Uhr

Ich bin im Außendienst, ausschließlich beim Kunden tätig. Mein Erfüllungsort lt Arbeitsvertrag ist Bremen. In Bremen gibt es aber keinen Dienstsitz meines AG mehr. Angeordnet werden die Einsätze von der Tagesdispo

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gironimo

26.06.2012 um 12:52 Uhr

Das die Fahrzeit bei Dir Arbeitszeit ist, steht wohl außer Zweifel. Allerdings hast Du einen Anspruch auf Bezahlung der geleisteten Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber und bist nicht dafür verantwortlich zu machen, dass die Wege der Mitbestimmung, die zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bestehen funktionieren.

Also wende Dich an den Arbeitgeber und verlange die Vergütung Deiner Zeiten (z.K. an den BR; vielleicht wacht da jemand auf).

Außerdem: Ein BR der für AN nicht erreichbar ist? Diesen Punkt solltest Du bei der nächsten Wahl berücksichtigen.

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rkoch

26.06.2012 um 12:57 Uhr

Mal eine Antwort auf die eigentliche Frage:

Muss der AG die Übertunden auch ohne Genehmigung bezahlen ?

Ja.

Hintergrund: Du musst Unterscheiden zwischen der Vertragsbeziehung AN<->AG und dem MBR des BR.

Der BR hat das Recht, bei einer "vorübergehenden Verlängerung bzw. Verkürzung der Arbeitszeit" mitzubestimmen - und zwar ausschließlich über den ZEITLICHEN Aspekt, nicht über die Form der Vergütung. D.h. der AG darf eine Verlängerung bzw. Verkürzung nur ANORDNEN, wenn der BR dieser zugestimmt hat. Im Umkehrschluß hat der BR das Recht, vom AG zu verlangen, eine derartige Anordnung zu unterlassen. Die DULDUNG einer Verlängerung/Verkürzung der Arbeitszeit ist davon ebenfalls erfasst, da eine Duldung (d.h. der AG akzeptiert es stillschweigend) indirekt einer Anordnung gleichkommt, da der AG für das Verhalten der AN die Verantwortung trägt. In diesem Sinne kann der BR auch verlangen, dass der AG eine Verlängerung/Verkürzung nicht duldet, sondern aktiv unterbindet.

So weit der BR gegen Anordnung/Duldung des AG nicht aktiv wird, ist das quasi eine stillschweigende Zustimmung (Duldung) des BR. Es ist also der BR, der hier aktiv werden muss, wenn er derartiges nicht haben möchte. Das Recht dazu hat er. Aber so weit er es nicht nutzt .......

Wenn nun ein AN mit Duldung oder auf Anordnung des AG länger gearbeitet hat, so trifft den AG auf jeden Fall die Pflicht diese zusätzliche Arbeitsleistung auszugleichen. Entweder durch Freistellung von der Arbeit (was aber wieder eine Verkürzung ist -> MB des BR), oder durch Bezahlung dieser Arbeitsleistung. Ob dazu eine Zustimmung des BR vorliegt ist VOLLKOMMEN unerheblich. Er könnte diesen Ausgleich nur dann verweigern, wenn er AKTIV mit normalerweise wirksamen Mitteln versucht hat die Verlängerung der AZ zu unterbinden und der AN trotzdem einen Weg gefunden hat, dieses Verbot oder die getroffenen Maßnahmen zu unterwandern und entgegen dem Willen des AG länger arbeitet. Dann hat der AN nachweislich gegen eine Anordnung des AG länger gearbeitet und damit muss der AG diese Arbeitsleistung auch nicht bezahlen.

W
wahlvst

26.06.2012 um 19:53 Uhr

Der AN kann nicht beim BR die Genehmigung von Mehrarbeit beantragen, dass kann NUR der AG. Der BR muss aber auch nicht zustimmen. Er kann sogar ganz berechtigte Gründe haben diesen nicht zuzustimmen. Diese erkennen AN nicht immer gleich. Dann sollte der BR die AN aber aufklären. AN können auch bei den Betriebsversammlungen BR Fragen stellen entweder zum Geschäftsbericht oder zu sonstigen Themen.

----Die Stundenberichte des AN werden vom Vorgesetzten nicht freigegeben, das heißt, die Zeiten werden dem AZK nicht gutgeschrieben, Spesen werden nicht bezahlt. Hat jemand eine Idee, was der AN tun kann ?

Klar, der AN kann sich gem. § 85 Beschwerde an den BR wenden, der prüft dann die Beschwerde und wenn er es für berechtigt erkennt, geht der BR zum AG und versucht Abhilfe zu schaffen.

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Kulum

26.06.2012 um 20:39 Uhr

Und dann? Der BR, der hier die Beschwerde für berechtigt erkennen muss, hat keinerlei rechtliche Handhabe das Geld einzutreiben. Arbeitnehmer mahnt einmal beim Arbeitgeber an und dann gehts zum Anwalt. Was BR und AG rumkaspern hat erstmal nix mit der Vergütungspflicht des AG dem AN gegenüber zu tun. Mal ganz davon ab, dass CyberAndy darauf hingewiesen hat seinen BR nicht zu erreichen. Was nutzt die schönste Bürokratie wenn einer der darauf besteht mitzuspielen pennt

C
CyberAndy

26.06.2012 um 21:37 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

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