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Die AN können auch Nachforderungen aus dem TV stellen

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IGMMetall
Jan 2018 bearbeitet

Leider sind die genannten Fristen schon vorbei, es hat sich damals keiner gewagt dagegen vorzugehen. Die Angst der Arbeitnehmer sich wieder zu organisieren war groß, da der GF verlauten ließ, den Betrieb zu verkaufen wenn eine erneute Tarifbindung angestrebt werden sollte. Jetzt ist die Belegschaft dabei, natürlich auch durch Aufklärung von BR Kollegen, sich damit nicht mehr abzufinden, nur das dauert natürlich. Da ich dieses Forum aber nicht fluten möchte, ist diese Eingabe auch die Letzte.

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Community-Antworten (4)

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Betsy

23.06.2012 um 19:36 Uhr

Und wenn man nun diesen Beitrag liest, gibt es doch keine Tarifbindung. Wenn du immer solch ein Durcheinander verursachst, ist die Verunsicherung eurer Belegschaft nicht verwunderlich. Betreibst du diese Hetze wärend der Arbeitszeit? Wenn ich dein Arbeitgeber wäre, wüßte ich wie ich mit dir verfahren würde;)

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 19:51 Uhr

Der AG kann auch gegen BRM wegen Stoerung des Betriebsfrieden vorgehen. Ganz besonders wenn BRM meinen als BRM Gewerkschaftsarbeit machen zu koennen oder gar Streiks organisieren bzw zu solchen aufrufen.

B
Betsy

23.06.2012 um 19:58 Uhr

Ich hatte da an § 74 Abs. 2 S. 2 BetrVG gedacht. Und jetzt..... betriebsrätin:repead

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NoPain

23.06.2012 um 20:16 Uhr

... und ich an § 74 Abs. 2 S. 3 BetrVG.

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