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Dinge die ÜBLICHERWEISE per TV geregelt werden

I
IGMMetall
Jan 2018 bearbeitet

Ja, so ist es! Zur Zeit sind wir 3 BR in der IGM, bei einem 11 er Gremium, wir wollen das nicht mehr hinnehmen! Zur Zeit können wir nur bremsen, da wir keine Mehrheit bekommen, noch nicht! Auch die Unruhe in der Belegschaft ist jetzt deutlich zu spüren, da viele jetzt schon in der IGM eingetreten sind. Sie nennen den BR schon Geschäftsrat, dass geht ja wohl gar nicht!

1.46707

Community-Antworten (7)

D
doppelkopf

23.06.2012 um 18:25 Uhr

Da wirst du sicher deinen Beitrag leisten

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 18:40 Uhr

Der BR sollte neutral sein. Er ist keine Plattform fuer Gewerkschaftsarbeit und Gewerkschaftsinteressen. Es gibt auch sehr viele Betriebe und BR ohne Gewerkschaft welche sehr gute Arbeit leisten.

N
NoPain

23.06.2012 um 18:46 Uhr

Gibt es dazu einen Beschluss? Die AN können auch Nachforderungen aus dem TV stellen, kommt jetzt nur darauf an wie lang diese Ausschlussregel festgeschrieben ist, also z.B.: Forderungen aus dem TV können rückwirkend nur innerhalb 3, 6 oder 9 Monaten geltend gemacht werden und dann ab zum RA.

Wie sieht es denn die Belegschaft im Ganzen? Stehen die zur Gewerkschaft bzw. zu dem TV oder eher auf die Seite der anderen BRM die illegale BVs abschließen die eigentlich nichtig sind, also die Regelungssperre ignorieren? § 23 Abs. 1 BetrVG wäre hier sehr treffend!

@Betriebsrätin,

richtig, aber der BR ist auch dafür da das Gesetze und TV eingehalten werden, also so leicht kann sich ein BR da nicht rausreden ;)

K
Kölner

23.06.2012 um 18:58 Uhr

@NoPain Aber hinsichtlich der Einhaltung eines TV hat ein BR keine oder geringe Möglichkeiten...

N
NoPain

23.06.2012 um 19:02 Uhr

@Kölner,

wieso nicht? A) AG auf den Verstoß aufmerksam machen und Frist setzen, B) AG auf Unterlassung verknacken, § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn er nicht spurrt, fertig ;)

B
Betriebsrätin

23.06.2012 um 19:43 Uhr

Nopain kennst Du den genauen Inhalt der BV oder woher kennts du hier die Rechtswidrigkeit?? Selbst Themen welche grundsaetzlich unter den TV-Vorbehalt fallen koennten, koennen ggf per BV verbessert oder geregelt werden. Denn oftmals beinhalten sogar TV Oeffnungsklausel hierfuer.

Weiter mit dem §23 ist hier auch nichts.

N
NoPain

23.06.2012 um 19:57 Uhr

@Betriebsrätin,

...kennst Du den genauen Inhalt der BV...

Nein, brauche ich auch nicht, der § 77 Abs. 3 BetrVG ist da eindeutig.

...oder woher kennts du hier die Rechtswidrigkeit??

§ 77 Abs. 3 BetrVG

Selbst Themen welche grundsaetzlich unter den TV-Vorbehalt fallen koennten, koennen ggf per BV verbessert oder geregelt werden.

Definiere mir bitte ggf

Denn oftmals beinhalten sogar TV Oeffnungsklausel hierfuer.

Für vergütungstechnische Angelegenheiten? Die Gewerkschaft zeig mir die dafür eine Öffnungsklausel zulassen ;)

Ich bleibe dabei, Regelnungssperre und 23 1 für den BR und den 23 3 für den AG.

Nachtrag, 18:03:

Siehe auch:

http://lexetius.com/2004,948 http://lexetius.com/2011,7351

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