Erstellt am 23.06.2012 um 16:25 Uhr von doppelkopf
Da wirst du sicher deinen Beitrag leisten
Erstellt am 23.06.2012 um 16:40 Uhr von Betriebsrätin
Der BR sollte neutral sein. Er ist keine Plattform fuer Gewerkschaftsarbeit und Gewerkschaftsinteressen. Es gibt auch sehr viele Betriebe und BR ohne Gewerkschaft welche sehr gute Arbeit leisten.
Erstellt am 23.06.2012 um 16:46 Uhr von NoPain
Gibt es dazu einen Beschluss? Die AN können auch Nachforderungen aus dem TV stellen, kommt jetzt nur darauf an wie lang diese Ausschlussregel festgeschrieben ist, also z.B.: Forderungen aus dem TV können rückwirkend nur innerhalb 3, 6 oder 9 Monaten geltend gemacht werden und dann ab zum RA.
Wie sieht es denn die Belegschaft im Ganzen? Stehen die zur Gewerkschaft bzw. zu dem TV oder eher auf die Seite der anderen BRM die illegale BVs abschließen die eigentlich nichtig sind, also die Regelungssperre ignorieren? § 23 Abs. 1 BetrVG wäre hier sehr treffend!
@Betriebsrätin,
richtig, aber der BR ist auch dafür da das Gesetze und TV eingehalten werden, also so leicht kann sich ein BR da nicht rausreden ;)
Erstellt am 23.06.2012 um 16:58 Uhr von Kölner
@NoPain
Aber hinsichtlich der Einhaltung eines TV hat ein BR keine oder geringe Möglichkeiten...
Erstellt am 23.06.2012 um 17:02 Uhr von NoPain
@Kölner,
wieso nicht? A) AG auf den Verstoß aufmerksam machen und Frist setzen, B) AG auf Unterlassung verknacken, § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn er nicht spurrt, fertig ;)
Erstellt am 23.06.2012 um 17:43 Uhr von Betriebsrätin
Nopain
kennst Du den genauen Inhalt der BV oder woher kennts du hier die Rechtswidrigkeit?? Selbst Themen welche grundsaetzlich unter den TV-Vorbehalt fallen koennten, koennen ggf per BV verbessert oder geregelt werden. Denn oftmals beinhalten sogar TV Oeffnungsklausel hierfuer.
Weiter mit dem §23 ist hier auch nichts.
Erstellt am 23.06.2012 um 17:57 Uhr von NoPain
@Betriebsrätin,
...kennst Du den genauen Inhalt der BV...
Nein, brauche ich auch nicht, der § 77 Abs. 3 BetrVG ist da eindeutig.
...oder woher kennts du hier die Rechtswidrigkeit??
§ 77 Abs. 3 BetrVG
Selbst Themen welche grundsaetzlich unter den TV-Vorbehalt fallen koennten, koennen ggf per BV verbessert oder geregelt werden.
Definiere mir bitte ggf
Denn oftmals beinhalten sogar TV Oeffnungsklausel hierfuer.
Für vergütungstechnische Angelegenheiten? Die Gewerkschaft zeig mir die dafür eine Öffnungsklausel zulassen ;)
Ich bleibe dabei, Regelnungssperre und 23 1 für den BR und den 23 3 für den AG.
Nachtrag, 18:03:
Siehe auch:
http://lexetius.com/2004,948
http://lexetius.com/2011,7351