Hallöchen,

ich habe eine Frage zu den Fristen die der AG einhalten muss - wenn es darum geht das es noch mit auf die TO genommen werden soll.
Es gibt derzeit eine Differenz weil der BR die Frist auf Freitag nachmittag gelegt hat - vorher war es Montag nachmittag - für die Sitzung am Mittwoch.
Der AG argumentiert mit §29 BetrVG da heißt es nur rechtzeitig und das die aktuelle Rechtssprechung einen Tag vorher bis 17:00 als rechtzeitig ansieht.
Die Geschäftsordnung ist auch bereits angepasst - aber gibt es eine rechtliche Grundlage die hier auf seiten des BRs steht?

LG Tina