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Weiterbeschäftgung BR-Mitglied

B
Belinda
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Frage:

ich bin bis 2014 BR-Mitglied. Zum 31.12.2012 gibt es meine Abteilung nicht mehr und mein Teamleiter teilte mir auch mit, dass er hier keine Alternative zur Weiterbeschäftigung für mich hätte, wie ich denn zu einer Aufhebung nebst Abfindung stehe? Ich verneinte die natürlich. Das ist jetzt zwei Monate her und seitdem wird mir auch keine Positon angeboten (unser Vorsitzender fragte nun zum Dritten Mal bein AG nach)....Was haben wir als BR für Möglichkeiten, denn meine Motivation schwindet von Tag zu Tag....

Danke und Gruß Henriette

2.413013

Community-Antworten (13)

R
rkoch

18.06.2012 um 14:35 Uhr

Was haben wir als BR für Möglichkeiten

Keine....

Braucht es auch nicht. Eine betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem BRM ist nur zulässig, wenn eine Abteilung geschlossen wird UND das BRM nicht an anderer Stelle im Betrieb eingesetzt werden kann. Das momentan keine andere freie Stelle existiert tut dabei nichts zur Sache. So weit ein Arbeitsplatz existiert auf dem das BRM eingesetzt werden kann, muss der AG den freimachen, indem er anstatt des BRM den dort eingesetzten AN kündigt (natürlich betriebsbedingt, Sozialauswahl). Dabei muss er sogar einen Platz freimachen, der auf der gleichen Entlohnungsebene liegt, nicht etwa einen darunterliegenden. Anspruch auf einen höherentlohnten Arbeitsplatz hat das BRM aber nicht.

Insofern würde ich mir nur dann Gedanken machen, wenn es im gesamten Betrieb keinen einzigen Arbeitsplatz gäbe, an dem Du eingesetzt werden könntest.

Aber selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall eintreten würde, wäre Aufhebungsvertrag IMHO keine Option zur Kündigung.

  1. die Kündigung kann man auf Rechtsunwirksamkeit überprüfen lassen
  2. der Aufhebungsvertrag führt unweigerlich zu einer Sperre beim Arbeitsamt. Also nix mit Arbeitslosengeld.
S
Saarländer

18.06.2012 um 14:37 Uhr

Du bzw. der Betriebsrat sollte dem AG Vorschläge unterbreiten so dass er diese "ablehnen" kann, so macht es ihm schwieriger dir eine Kündigung zu unterbreiten, selbstverständlich sollte dies nur Arbeitsstellen sein die du auch wirklich ausüben könntest und würdest, Achtung auch auf finanziellen Verlust achten, sprich Umgruppierung.

P
Petrus

18.06.2012 um 14:39 Uhr

meine Motivation schwindet von Tag zu Tag Das dürfte nicht ganz unbeabsichtigt sein...

mein Teamleiter teilte mir auch mit, dass er hier keine Alternative zur Weiterbeschäftigung für mich hätte Die Frage ist aber nicht, was der Teamleiter gern hätte - sondern ob es diese Alternative zur Weiterbeschätigung in eurem Betrieb(!!! Team oder Abteilungsebene ist uninteressant!) gibt. Gibt es die? Dann teilt ihm das mit und nennt ihm evtl. nötige Schulungen. Und da Du ja nicht allein in der Abt. bist: Gibt es für die anderen MA Alternativen? Sozialplan?

M
Mundwerker

18.06.2012 um 14:50 Uhr

Kleine Anmerkung noch zum Beitrag von rkoch: Richtig, ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung würde zu einer dreimonatigen Sperre beim Arbeitsamt führen. Eine fristgerechte Kündigung des Arbeitgebers mit einer Abfindung obendrauf aber nicht. Wenn der AG sich darauf einläßt und du im Gegenzug versicherst, keine Kündigungsschutzklage zu erheben vielleicht ja eine Option...

B
Belinda

18.06.2012 um 14:53 Uhr

...das kommt auf den Betrag an, ich habe meinen Preis..... ;-) ich würde hier nur lieber arbeiten bis zur Rente.....!

M
monalisa

18.06.2012 um 14:58 Uhr

@Belinda, es ginge dann nicht nur um die Sperrzeit, es gibt auch noch Ruhezeiten, die ganz von der Höhe der Abfindung abhängen....

Ein Aufhebungsvertrag mit einer "anständigen" Abfindung wird nur richtig interessant, wenn du übergangslos in einen neuen Job wechseln kannst.

P
poiuz

18.06.2012 um 15:33 Uhr

Es sind nur drei Monate. Und nahtlos wechseln ist nicht nötig, da eine "anständige" Abfindung mindestens zwei, eher drei, Jahresgehältern entspricht.

W
wahlvst

18.06.2012 um 16:21 Uhr

poiuz

.....Und nahtlos wechseln ist nicht nötig, da eine "anständige" Abfindung mindestens zwei, eher drei, Jahresgehältern entspricht. Bist Du dir hier sicher?? Denn er fällt aus der Krankenversicherung heraus wenn er kein ALS 1 oder 2 erhält, muss sich also privat krankenversichern und es fehlen die Zeiten in der Rentenversicherung.

Bei der KV besthet das Risiko, dass er dann ggf. später nicht mehr in die gesteztl. KV zurück kann, also ständig auch in der Rente PKV ist mit den dann anfallenden Kosten und Risiken. Denn es gibt die Regelung nach 55 aus der GKV ind die PKV dann KEINE Rückkehr in die GKV mehr. Das Theman haben wir gerade.

Doch es muss auch bei Aufhebungsvertrag nicht zwingend zu einer Sperre kommen. Daher sollte man einmal ein Gespräch mit der AfA suchen.

P
poiuz

18.06.2012 um 20:11 Uhr

Während der drei Monate Sperre kann man ja unproblematisch in der GKV freiwillig versicherter bleibe, wenn man dann nach spätestens einem Jahr nen neuen Job hat bleibt immernoch ein Jahresgehalt Bonus ...

Natürlich macht das mehr Spaß umso nahtloser es ist, aber je nach Höhe der Abfindung und Unerträglichkeit des bisherigen Arbeitgebers können ein paar Monate Urlaub und ein neuer Job sehr schön sein.

Man muss sich, und dem AG, halt klarmachen das ein Zustimmungsersetzungsverfahren zur fristlosen Kündigung durch alle Instanzen minimal zwei Jahre dauert plus Kündigungsschutzverfahren etc. ... Da gehen zwei Jahresgehälter den meisten AG recht leicht vom Konto. :-)

B
blackjack

18.06.2012 um 21:16 Uhr

Beim Auflösungsvertrag und Unterschreitung der ordentlichen Kündigungsfrist führt nicht die ganze, sondern nur ein bestimmter %tualer Anteil der Abfindung zum Ruhen des Arbeitslosengelds. Der Rest soll dem ArbN voll erhalten bleiben.

Für die Bestimmung dieses Restes kommt es im Rahmen des § 143a SGB III darauf an a) das Alter des ArbN am Tag des Ausscheidens. b) wie viele Jahre er dem Betrieb angehört hat.

Abhängig vom Einzelfall bleiben aus Arbeitnehmersicht mindestens 40 %, höchstens 75 % der Abfindungssumme erhalten.

G
Globus

18.06.2012 um 22:38 Uhr

"Es sind nur drei Monate. Und nahtlos wechseln ist nicht nötig, da eine "anständige" Abfindung mindestens zwei, eher drei, Jahresgehältern entspricht. Antwort 7 Erstellt am 18.06.2012 um 13:33 Uhr von poiuz 196247"

eine sehr gewagte Prognose...

P
poiuz

19.06.2012 um 02:34 Uhr

Das ist meine Definition von "anständige Abfindung", keine Prognose.

G
gironimo

19.06.2012 um 11:48 Uhr

Ich finde die Diskussion um eine Abfindung /Aufhebungsvertrag auch daneben.

Ich bin auch der Meinung, dass das "Aushungern" und die abfallende Motivation absichtlich sind. Wenn man dies erkennt, steigt die Motivation zum bleiben.

Was kann der BR tun? Er könnte dem AG mitteilen, dass der BR - angesichts der Tatenlosigkeit hinsichtlich einer anderwaitigen Beschäftigung der Kollegin - die Freistellung für BR-Arbeit für angezeigt hält. Im BR gäbe es genug zu tun. Eine durchaus ehrenwerte - und wie ich meine - sehr qualifizierte Tätigkeit

Auch einen Benachteiligung (im Sinne des § 37 BetrVG) wäre zu prüfen. Ein Fachanwalt könnte da Bewegung in die Sache bringen.

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