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Datenschutzerklärung

B
Bison
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

kann der Mitarbeiter verpflichtet werden eine Datenschutzerklärung eines Auftraggebers zu unterzeichnen oder muss das nicht der AG tun und intern sich eine Datenschutzerklärung von seinen Mitabeiter zu diesem Fall geben lassen. Schließlich haben die Mitarbeiter keinen Vertrag mit dem Auftraggeber sondern nur mit dem AG. Danke für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

18.06.2012 um 17:49 Uhr

Der Datenschutz ist auch von AN zu beachten. Also, wer mit solchen Daten umgeht, kann und sollte vom AG nach Schulung/ Einweisung in den Datenschutz verpflichtet werden. Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes https:www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/verpflds.htm

R
rkoch

18.06.2012 um 18:28 Uhr

@wahlvst

Ich glaube nicht, dass bison auf den Datenschutz gem. BDSG (Personendatenschutz) anspielt. Hier geht es wohl eher um einen Geheimhaltungsvertrag.

@bison

Da der Geheimhaltungsvertrag einen Vertrag bürgerlichen Rechts darstellt, kann er grundsätzlich zwischen beliebigen Vertragspartnern geschlossen werden. Im Unternehmensverkehr ist es aber unzweckmäßig, diesen mit den Arbeitnehmern zu schließen. Ich nehme deshalb an, dass die Unterschrift hier mehr den Status einer Empfangs- bzw. Kenntnisbestätigung hat mit der sich Dein AG absichern will, dass Du von dem zwischen Auftraggeber und Deinem AG geschlossenen Vertrag Kenntnis hast. Dir dabei das Original zur Unterschrift vorzulegen ist seltsam, aber nicht vollkommen abwegig. Kritisch ist nur, was genau darinsteht, sprich: Ob Du tatsächlich vertragsschließende Partei werden würdest und Dich ggf. zu Schadenersatz verpflichtest. Aber ohne genau zu wissen was da steht: Keine Ahnung.....

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