Datenschutzerklärung
Die Mitglieder des neu gewählten BR sollen eine Erklärung unterschreiben, in der sie sich verpflichten, das BDSG und die entsprechenden firmeninternen Anweisungen einzuhalten.
Ist sowas üblich?
Ich sehe keinen Sinn darin, weil Gesetze ja ohnehin eingehalten werden müssen. Welche Nachteile können dadurch entstehen, falls man sowas trotzdem unterschreibt?
Community-Antworten (5)
28.06.2010 um 10:42 Uhr
putendackel, unterschreib dann halt einfach nicht...
ist ja eh schon eine Frechheit, wenn dies nur von Mitglieder des BR verlangt wird
oder ihr verlangt im Gegenzug eine unterschriebene Erklärung vom AG, daß er eure Mitbestimmungsrechte und das BetrVG einhält
28.06.2010 um 12:33 Uhr
Sind denn die firmeninternen Anweisungen aufgeführt und welche sind das?
28.06.2010 um 13:47 Uhr
Das sind Anweisungen zum Datenschutz, also sowas wie "es dürfen keine Betriebsgeheimnisse verraten werden". Also nichts, was nicht auch schon durch das BetrVG abgedeckt wäre.
28.06.2010 um 14:25 Uhr
Hi,
von wem aus soll denn der Wisch unterschrieben werden bzw. von welcher Seite aus kommt das Schreiben? Vom AG oder evtl. vom BR-V (wäre ja denkbar)?
Ich vermute mal dass, sollte es vom AG kommen, dieser damit auf die besondere Geheimhaltungspflicht des BetrVG (was zwar völliger Irrsinn ist) abzielt. Da man ja als BR einige Infos bekommt, die nicht zwingend für alle offen sind.
Auf der anderen Seite: Warum sich wegen sowas streiten? Gibt sicherlich wichtigere Dinge als "junger" BR.
29.06.2010 um 11:03 Uhr
Beachte auch: Das BDSG ist ein Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte! Nicht durch das BDSG abgedeckt ist der Schutz von Geheimnissen von AGn. Insofern stellt sich die Frage WAS der AG durch diese Unterschrift überhaupt bezwecken will.
Beachte auch die Definition von "Betriebsgeheimnis", siehe dazu die Kommentierungen zu §79 BetrVG. Nicht alles was ein AG gerne als "Betriebsgeheimnis" abstempelt IST ein Betriebsgeheimnis. Der AG muss dieses Geheimnis auch noch zusätzlich "ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnen". Das Wort "Vertraulich" erfüllt diesen Anspruch NICHT!
Offenbar will der AG dem BR eine Geheimhaltungspflicht suggerieren, wo gar keine ist.
NB: Eine derartige Unterschrift als BRM entfaltet IMO keine rechtliche Wirkung, da der AG die Rechte des BR nicht per Vereinbarung beschneiden kann. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Unterschrift überhaupt vom AN in seiner Eigenschaft alsBRM geleistet wurde. Je nach Formulierung kann die Unterschrift auch als Unterschrift des AN (nicht als BRM) gelesen werden. Das wiederum KÖNNTE arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn auch die Trennung in AN und BRM schwer fallen dürfte.
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