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Arbeitgeber muss Pausenzeiten einhalten

B
Betriebsrätin
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitgeber muss Pausenzeiten einhalten

Der Betriebsrat hat einen Unterlassungsanspruch, wenn der Arbeitgeber während der in den Dienstplänen festgelegten Pausenzeiten Arbeit anordnet oder Arbeitsleistungen duldend entgegen nimmt. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012, 1 ABR 77/10

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Community-Antworten (2)

S
Streikbrecher

16.06.2012 um 15:38 Uhr

Nun müssen Br es nur noch umsetzen!

C
Coool

16.06.2012 um 18:17 Uhr

§4 ArbZG und §87 Aba 1 Nr 2 wurden neu erfunden:)

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