Arbeitgeber muss Pausenzeiten einhalten
Arbeitgeber muss Pausenzeiten einhalten
Der Betriebsrat hat einen Unterlassungsanspruch, wenn der Arbeitgeber während der in den Dienstplänen festgelegten Pausenzeiten Arbeit anordnet oder Arbeitsleistungen duldend entgegen nimmt. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012, 1 ABR 77/10
Community-Antworten (2)
16.06.2012 um 15:38 Uhr
Nun müssen Br es nur noch umsetzen!
16.06.2012 um 18:17 Uhr
§4 ArbZG und §87 Aba 1 Nr 2 wurden neu erfunden:)
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