Arbeitgeber muss Pausenzeiten einhalten

Der Betriebsrat hat einen Unterlassungsanspruch, wenn der Arbeitgeber während der in den Dienstplänen festgelegten Pausenzeiten Arbeit anordnet oder Arbeitsleistungen duldend entgegen nimmt.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 7. Februar 2012, 1 ABR 77/10