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Generation Praktikum

H
heinzotto
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns soll ein Volontär eingestellt werden, der allerdings schon mehrere Jahre Berufserfahrung hat. Wie würdet ihr vorgehen?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

16.06.2012 um 11:49 Uhr

Nach § 99 BetrVG ablehnen, da der Betroffene Arbeitnehmer benachteiligt wird (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG). Begründung Hungerlohn, Wucher durch den Arbeitgeber.

H
heinzotto

16.06.2012 um 18:23 Uhr

In die Richtung hatte ich auch gedacht bis ich das im Netz gefunden habe:

  1. Benachteiligung des von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers (§ 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG) Zwar können grundsätzlich auch neu eingestellte Mitarbeiter benachteiligt werden, gerade wenn für sie ohne sachlichen Grund schlechtere Arbeitsbedingungen gelten sollen als für vergleichbare bestehende Arbeitsverhältnisse; diese Benachteiligungen stellen jedoch für den Betriebsrat keine Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar, weil die Einstellung selbst keine Benachteiligung des neuen Mitarbeiters ist. Benachteiligt wird er in einem solchen Fall vielmehr durch eine Klausel im Arbeitsvertrag. Gegen diese Benachteiligung muss der Mitarbeiter sich ggf. selbst wehren.

Könnten wir event. Richtung verkehrte Eingruppierung argumentieren (abgeschl. Hochschulstudium m. 5 Jahren Berufserfahrung). Also Anstellung als wiss. Mitarbeiter und nicht als Volontär.

Schon mal Danke für eure Antworten und ein schönes Fußballwochenende.

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