W.A.F. LogoSeminare

Wechsel der Vergleichsgruppe/vergleichspersonen

B
biber1983
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin freigestellter BR und mache derzeit eine Weiterbildung zum Betriebswirt(nebenher). Mir wurde jetzt eine stelle im controlling angeboten, allerdings will ich nicht wechseln. Jetzt meinte ein Kollege meine vergleichspersonen müsste danach auch angepasst werden da ja eine neue Qualifikation bzw. Tätigkeit vorliegt. Stimmt das?

Viele Grüße und danke für Tipps Biber1983

36903

Community-Antworten (3)

R
R.Staunlich

29.04.2022 um 13:26 Uhr

Verstehe ich das richtig?

Als Du in die Freistellung gewechselt bist, wurde EINE Vergleichsperson bestimmt, an Hand derer Deine betriebsübliche Entwicklung bestimmt werden sollte?

Jetzt hast Du eine höherwertige Stelle im Controlling angeboten bekommen, die Du aber nicht antreten willst?

Deine Vergleichsperson wurschtelt immer noch auf der alten Stelle? Wo liegt dann eine neue Qualifikation bzw. Tätigkeit vor?

Und überhaupt: Wer bietet einem freigestellten BRM eine höherwertige Stelle an? Das hat ein Geschmäckle.

R
Relfe

29.04.2022 um 14:43 Uhr

die Vergleichsperson muss doch nicht angepasst werden, warum auch?

Solltest Du die neue Stelle annehmen, dann verbleibt die "alte" Vergleichsperson genau dort wo sie war. Du erhälst dann quasi eine "neue" Vergleichsperson.

aber wie R.Staunlich schon anmerkt: einen voll freigestellten BRM eine neue Stelle anbieten braucht schon eine gute Begründung damit das nicht als "Bevorteilung" durchgeht, ganz abgesehen vom Eindruck bei den Kollegen den das hinterläßt.

Normalerweise hätte der AG die Vergleichsperson auf den freien Posten gesetzt oder eine Einstellung vorgenommen, damit die Arbeit auch erledigt wird.

Wie sieht das denn real aus: da ist eine Stelle frei geworden, die muss besetzt werden und da setzt der AG einen freigestellten-BRM rauf, die Arbeit bleibt dann weiterhin liegen?

oder wurde die Stelle künstlich geschaffen ohne reale Arbeit?

oder will der AG dich aus der Freistellung "rauslocken" mit dem Angebot? aber auch das könnte als Bevorzugung ausgelegt werden.

C
celestro

29.04.2022 um 16:22 Uhr

"die Vergleichsperson muss doch nicht angepasst werden, warum auch?

Solltest Du die neue Stelle annehmen, dann verbleibt die "alte" Vergleichsperson genau dort wo sie war. Du erhälst dann quasi eine "neue" Vergleichsperson."

Der erste Satz (die Frage) sagt doch das komplette Gegenteil von dem Teil danach. wunder

Ihre Antwort