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Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat

G
GloriaBellBR
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Kollegen,

wie geht man mit solch einer SBV um, oder welche Möglichkeiten hat der BR?

Unsere SBV, selbst schwerbehindert versucht immer wieder durch überzogene oder unqualifizierte Äußerungen den Vorsitzenden des Betriebsrates ins schlechte Licht zu rücken. Sie bringt Themen beim Vorsitzenden ein und behauptet im nach hinein anderes besprochen zu haben. Auch hat die SBV in der letzten BR Sitzung verlangt, der BR möge Neuwahlen einleiten, weil der BR die Themen welche die SBV beim BR einspielt nicht schnell genug umsetzen würde. Das stimmt zwar nicht, aber die SBV verbreitet das auch noch im Betrieb.

Was könnten wir als BR dagegen tun?

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Community-Antworten (7)

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gironimo

15.06.2012 um 11:40 Uhr

Nehmt sie in einer BR-Sitzung ins Gebet. Verlangt, dass sie Vorgänge, die sie an den BR richtet, schriftlich formulieren soll.

Wenn alles nichts hilft, den Sachverhalt nüchtern und unaufgeregt auf der nächsten Betriebsversammlung darstellen.

B
BRMler

15.06.2012 um 12:37 Uhr

Koennte es vieleicht auch sein, dass der BR sich zu wenig den berchtigten Themen/ Belangen der Schwerbehinderten/ SBV annimmt. Also auch der BR den § 99 SGB IX und § 80 (1) BetrVG lebt. Weiter hier dann zB auch die aktuelle Rechtsprechung betreffend der Zustimmungsverweigerung bei Missachtung des SGB IX, zB §§ 81 & 95(2), durch den AG nicht beachtet/ anwendet????

Viele BR erkennen und beachten leider nicht, dass auch sie sehr oft dann in Ihren Beteiligungsrechten durch den AG, zum Schaden der Betroffenen, verletzt werden. Denn auch der BR ist oft gem. SGB IX Beteiligter.

lest mal auf www.schwbv.de

K
Kulum

15.06.2012 um 14:03 Uhr

BRMler

sicher alles richtig. Dennoch überschreitet die SBV ihre Kompetenzen bei weitem, wenn er/sie den BR auffordert Neuwahlen einzuleiten. Wenn das dann auch noch so verbreitet wird ist es schon hart an der Grenze zur Behinderung der BR-Arbeit.

Wie man damit Umgeht? Ich finde gironimo´s Vorschlag zur Schriftform gar nicht so verkehrt.

L
Lotte

15.06.2012 um 14:50 Uhr

GloriaBellBR, führt Ihr kein Protokoll aus dem hervorgeht, wie Themen besprochen wurden?

G
GloriaBellBR

15.06.2012 um 16:05 Uhr

Hallo an alle, klar führen wir protokoll. Doch was nützt das wenn außerhalb dessen etwas besprochen wird.. Also, das mit der Schriftform wird ein Weg sein. Danke an alle Gloriabellbr

P
poiuz

15.06.2012 um 21:46 Uhr

Jeder kann jederzeit fordern, das der BR zurücktritt, das ist keine Behinderung. Naja, vom Arbeitgeber mal abgesehen. :-)

B
BRMler

16.06.2012 um 01:39 Uhr

Auch die SBV ist AN und kann wie jeder andere auch den Ruecktritt des BR auch ggf wegen Unfaehigkeit fordern wenn dass ihre Meinung ist.

Als SBV kann sie dieses wenn sie Ihre oder die Rechte der Betroffenen nicht richtig vertreten sieht.

Das nennt man in der Demokratie ganz einfach "Meinungsfreiheit"

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