Erstellt am 15.06.2012 um 09:40 Uhr von gironimo
Nehmt sie in einer BR-Sitzung ins Gebet. Verlangt, dass sie Vorgänge, die sie an den BR richtet, schriftlich formulieren soll.
Wenn alles nichts hilft, den Sachverhalt nüchtern und unaufgeregt auf der nächsten Betriebsversammlung darstellen.
Erstellt am 15.06.2012 um 10:37 Uhr von BRMler
Koennte es vieleicht auch sein, dass der BR sich zu wenig den berchtigten Themen/ Belangen der Schwerbehinderten/ SBV annimmt. Also auch der BR den § 99 SGB IX und § 80 (1) BetrVG lebt. Weiter hier dann zB auch die aktuelle Rechtsprechung betreffend der Zustimmungsverweigerung bei Missachtung des SGB IX, zB §§ 81 & 95(2), durch den AG nicht beachtet/ anwendet????
Viele BR erkennen und beachten leider nicht, dass auch sie sehr oft dann in Ihren Beteiligungsrechten durch den AG, zum Schaden der Betroffenen, verletzt werden. Denn auch der BR ist oft gem. SGB IX Beteiligter.
lest mal auf www.schwbv.de
Erstellt am 15.06.2012 um 12:03 Uhr von Kulum
BRMler
sicher alles richtig. Dennoch überschreitet die SBV ihre Kompetenzen bei weitem, wenn er/sie den BR auffordert Neuwahlen einzuleiten. Wenn das dann auch noch so verbreitet wird ist es schon hart an der Grenze zur Behinderung der BR-Arbeit.
Wie man damit Umgeht? Ich finde gironimo´s Vorschlag zur Schriftform gar nicht so verkehrt.
Erstellt am 15.06.2012 um 12:50 Uhr von Lotte
GloriaBellBR,
führt Ihr kein Protokoll aus dem hervorgeht, wie Themen besprochen wurden?
Erstellt am 15.06.2012 um 14:05 Uhr von GloriaBellBR
Hallo an alle, klar führen wir protokoll. Doch was nützt das wenn außerhalb dessen etwas besprochen wird.. Also, das mit der Schriftform wird ein Weg sein. Danke an alle Gloriabellbr
Erstellt am 15.06.2012 um 19:46 Uhr von poiuz
Jeder kann jederzeit fordern, das der BR zurücktritt, das ist keine Behinderung. Naja, vom Arbeitgeber mal abgesehen. :-)
Erstellt am 15.06.2012 um 23:39 Uhr von BRMler
Auch die SBV ist AN und kann wie jeder andere auch den Ruecktritt des BR auch ggf wegen Unfaehigkeit fordern wenn dass ihre Meinung ist.
Als SBV kann sie dieses wenn sie Ihre oder die Rechte der Betroffenen nicht richtig vertreten sieht.
Das nennt man in der Demokratie ganz einfach "Meinungsfreiheit"