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Wahlvorstand

I
ichbinich
Nov 2016 bearbeitet

Ein freundliches Hallo bei uns wird erstmals ein Betriebsrat gewählt und meine Person wurde in den Wahlvorstand berufen.. nun aber folgendes Problem Ich bin mit einem Zeitvertrag seit zirka 1,5 Jahren im Betrieb , dieser Vertrag läuft am 30.11.12 aus.Wie ist jetzt meine Rechtliche Stelle ? Denn soweit mir bekannt :

"Arbeitnehmer, die zum Wahlvorstand gewählt werden bzw. für den Betriebsrat kandidieren, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So sind der Wahlvorstand ab seiner Bestellung und die Wahlbewerber ab der Aufstellung des Wahlvorschlags bis sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl vor einer ordentlichen Kündigung geschützt ."

Trifft dieser Text auch auf meine Person zu .... oder wenn keine Festanstellung dann Beendigung des Arbeitsverhältnis zum 30.11.12 ?

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Community-Antworten (7)

L
Laffo

14.06.2012 um 12:59 Uhr

Hallo, guckst du hier: http://www.kanzlei-bhp.de/betriebsratsmitglied-anspruch-entfristung/

dazu müsstest du allerdings BRM werden.

M
Mona-Lisa

14.06.2012 um 13:07 Uhr

@Laffo, ichbinich hat sich nicht zur BR Kandidatur aufstellen lassen, sondern ist in den Wahlvorstand berufen worden

@ichbinich, Das Enddatum in deinem Vertrag ist massgebend. Auch die Mitgliedschaft im Wahlvorstand ändert daran nichts.

I
ichbinich

14.06.2012 um 13:19 Uhr

Herzlichen Dank für die Antworten

Mir war im Prinzip klar das mein Arbeitsverhältniss sich auflösen wird, hatte aber auf eine andere Antwort gehofft :-) Ich wollte und würde mich aber auch gern zu der Betriebsratswahl aufstellen lassen aber dazu mache ich einen neuen Thread.

Mfg ichbinich

M
Mainpower

14.06.2012 um 13:22 Uhr

Hallo, auch wenn Du in den BR gewählt werden würdest ändert das nichts daran dass dein Arbeitsverhältnis mit auslaufen des Vertrags endet.

I
ichbinich

14.06.2012 um 13:36 Uhr

@ mainpower

Ich habe mir erlaubt zu dem Thema betriebsratsmitglied - anspruch - entfristung

einen neuen Thread zu machen.

Mfg.

ichbinich

W
wahlvst

14.06.2012 um 14:37 Uhr

Das ist NUR ein Urteil des ArbG Mchn!

Der AG hatte hier aus anderen Gründen auf den Rechtsweg verzichtet. Daher ist es fraglich ob es dann Bestand behalten würde.

Weiter muss man hier auch den Grund der Befristung beachten. Hier war ein BRM Sachgrundlos befristet gewesen.

B
blackjack

14.06.2012 um 14:58 Uhr

wahlvst, #Das ist NUR ein Urteil des ArbG Mchn# Dann würde es sich also, Deiner Ansicht nach, nicht lohnen?

#Weiter muss man hier auch den Grund der Befristung beachten. Hier war ein BRM Sachgrundlos befristet gewesen.#

Wo steht das der Fragesteller mit Sachgrund befristet ist?

Wie meinte DJ immer, wer nicht kämpft ................................

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