Wahlvorstand
Ein freundliches Hallo bei uns wird erstmals ein Betriebsrat gewählt und meine Person wurde in den Wahlvorstand berufen.. nun aber folgendes Problem Ich bin mit einem Zeitvertrag seit zirka 1,5 Jahren im Betrieb , dieser Vertrag läuft am 30.11.12 aus.Wie ist jetzt meine Rechtliche Stelle ? Denn soweit mir bekannt :
"Arbeitnehmer, die zum Wahlvorstand gewählt werden bzw. für den Betriebsrat kandidieren, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So sind der Wahlvorstand ab seiner Bestellung und die Wahlbewerber ab der Aufstellung des Wahlvorschlags bis sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl vor einer ordentlichen Kündigung geschützt ."
Trifft dieser Text auch auf meine Person zu .... oder wenn keine Festanstellung dann Beendigung des Arbeitsverhältnis zum 30.11.12 ?
Community-Antworten (7)
14.06.2012 um 12:59 Uhr
Hallo, guckst du hier: http://www.kanzlei-bhp.de/betriebsratsmitglied-anspruch-entfristung/
dazu müsstest du allerdings BRM werden.
14.06.2012 um 13:07 Uhr
@Laffo, ichbinich hat sich nicht zur BR Kandidatur aufstellen lassen, sondern ist in den Wahlvorstand berufen worden
@ichbinich, Das Enddatum in deinem Vertrag ist massgebend. Auch die Mitgliedschaft im Wahlvorstand ändert daran nichts.
14.06.2012 um 13:19 Uhr
Herzlichen Dank für die Antworten
Mir war im Prinzip klar das mein Arbeitsverhältniss sich auflösen wird, hatte aber auf eine andere Antwort gehofft :-) Ich wollte und würde mich aber auch gern zu der Betriebsratswahl aufstellen lassen aber dazu mache ich einen neuen Thread.
Mfg ichbinich
14.06.2012 um 13:22 Uhr
Hallo, auch wenn Du in den BR gewählt werden würdest ändert das nichts daran dass dein Arbeitsverhältnis mit auslaufen des Vertrags endet.
14.06.2012 um 13:36 Uhr
@ mainpower
Ich habe mir erlaubt zu dem Thema betriebsratsmitglied - anspruch - entfristung
einen neuen Thread zu machen.
Mfg.
ichbinich
14.06.2012 um 14:37 Uhr
Das ist NUR ein Urteil des ArbG Mchn!
Der AG hatte hier aus anderen Gründen auf den Rechtsweg verzichtet. Daher ist es fraglich ob es dann Bestand behalten würde.
Weiter muss man hier auch den Grund der Befristung beachten. Hier war ein BRM Sachgrundlos befristet gewesen.
14.06.2012 um 14:58 Uhr
wahlvst, #Das ist NUR ein Urteil des ArbG Mchn# Dann würde es sich also, Deiner Ansicht nach, nicht lohnen?
#Weiter muss man hier auch den Grund der Befristung beachten. Hier war ein BRM Sachgrundlos befristet gewesen.#
Wo steht das der Fragesteller mit Sachgrund befristet ist?
Wie meinte DJ immer, wer nicht kämpft ................................
Verwandte Themen
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Vertrauensfrage Wahlvorstand - Darf der Wahlvorstand mit persönlichem Anschreiben in dieser Form in der Öffentlichkeit agieren?
ÄlterHallo, ich bin bei einem Träger der Jugendhilfe beschäftigt. Dieser Träger hat ca. 38 Angestellte. Wir möchten einen Betriebsrat erstmalig wählen. Hierzu konstituierte sich der Wahlvorstand und nahm
Wahlvorstand Jugend- und Auszubildendenvertretung
ÄlterHallo, wir (BR) möchten erstmals eine Jugend- und Auszubildendenvertretung einsetzen. Zu den Wahlformalitäten (Wahlvorstand) hätte ich Fragen: muss der Wahlvorstand aus den Reihen der Auszubilde
Wahlvorstand verweigert unserer Liste die Teilnahme an der Betriebsratswahl
ÄlterWir haben ausserordentliche Betriebsratswahlen. Der Wahlvorstand wurde eingesetzt und hat seine Arbeit aufgenommen. Nachdem das das Wahlausschreiben aushing, wurden insgesamt 5 Listen bei uns eingerei
Wahlvorstand muss einzeln immer von mehr 50 % der Anwesenden gewaehlt werden
ÄlterHallo liebe Leute, es ist ja klar, dass ein Chef keinen Betriebsrat wünscht. Wir haben vor einigen Tagen den Wahlvorstand mit einem Gewerkschaftssekretär durchgeführt. 3 sind im Wahlvorstand und ei