Ein freundliches Hallo
bei uns wird erstmals ein Betriebsrat gewählt und meine Person wurde in den Wahlvorstand
berufen.. nun aber folgendes Problem
Ich bin mit einem Zeitvertrag seit zirka 1,5 Jahren im Betrieb , dieser Vertrag läuft am 30.11.12 aus.Wie ist jetzt meine Rechtliche Stelle ? Denn soweit mir bekannt :

"Arbeitnehmer, die zum Wahlvorstand gewählt werden bzw. für den Betriebsrat kandidieren, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. So sind der Wahlvorstand ab seiner Bestellung und die Wahlbewerber ab der Aufstellung des Wahlvorschlags bis sechs Monate nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Betriebsratswahl vor einer ordentlichen Kündigung geschützt ."

Trifft dieser Text auch auf meine Person zu .... oder wenn keine Festanstellung dann Beendigung des Arbeitsverhältnis zum 30.11.12 ?