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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer zu langsam ist wird bestraft

F
Fuzzi70
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, in der Abteilung in der ich arbeite, werden seit ein paar Wochen die Mitarbeiter in einer mir unverständlichen Art unter Druck gesetzt und wird als Erziehungsmassnahme betitelt. Dies äussert sich u.a. dadurch, dass der jenige MA welcher zu langsam seine Arbeit verrichtet, in eine andere Abteilung versetzt wird. Zum besseren Verständnis: Unsere Abteilung befindet sich in einem Krankenhaus. Wir sind zuständig für die Aufbereitung von chirurgischen Instrumentarium. Die Abteilung besteht aus 5 Stationen. Jeder Mitarbeiter wird in seiner Schicht für eine dieser Stationen eingeteilt. Letztlich hat man bei einer 5-Tage-Woche alle Stationen durch. Eine dieser Stationen ist sehr arbeitsintensiv aber durch einen ständigen Wechsel unter den MA gleicht sich das aus. Und hier liegt das Problem, welches ich anfänglich beschrieben hab. Der jenige MA welcher auf seiner Station zu langsam arbeitet soll auf diese arbeitsintensive Station. Ist es rechtens, dass ein Vorgesetzter auf so eine Art und Weise seine Macht demonstrieren darf.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

27.04.2022 um 18:46 Uhr

Existiert ein Betriebsrat?

D
DummerHund

27.04.2022 um 20:01 Uhr

Gibt es bei euch keine Überlastungsanzeigen?

M
Muschelschubser

27.04.2022 um 21:06 Uhr

Da wäre mal interessant, welche Tätigkeiten er lt. Arbeitsvertrag zu verrichten hat und ob diese auf bestimmte Arbeitsbereiche und -orte beschränkt sind.

Eventuell hat der AG aus dem Arbeitspapier heraus ein Delegationsrecht, so dass er das erstmal so machen kann.

Versetzt er einen langsameren Mitarbeiter bewusst auf eine Stelle, wo er voraussichtlich aufgrund des erforderlichen Pensums überfordert ist, kann es sein dass er einen Kündigungsgrund oder eine Eigenkündigung provozieren will. Das wäre aber verdammt schwer nachzuweisen.

Sollte sich win solcher Verdacht erhärten, riecht das fast schon nach Rechtsbeistand.

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