Erstellt am 31.05.2012 um 09:22 Uhr von gironimo
zu 1 - ja
zu 2 - ja solltet ihr
zu 3 - am besten in einer Betriebsversammlung; notfalls tut es auch ein Aushang..
Ansonsten - nur keine Panik. Wenn das Arbeitsgericht zu dem Schluß kommt, dass neu gewählt werden muss, wisst Ihr wenigstens was Ihr anders machen müsst. Und die Kosten der Wahl und des Gerichts (samt Anwälte) trägt ja der AG. Und bevor Ihr dann neu wählt, schickt den Wahlvorstand zur Schulung.