Wir sind neu gewählter Betriebsrat (01.06.2012). Allerdings hat unser GF eine Klage angestrebt, um die Betriebsratswahl für unwirksam erklären zu lassen. Termin zur Anhörung beim Arbeitsgericht ist der 19.07.2012. Dazu drei Fragen:
1. Sind wir dennoch berechtigt, Anfragen der Mitarbeiter "zu bearbeiten"?
2. Müssen wir die AN über diesen Sachstand informieren?
3. Wenn ja, in welcher Form?

Fröhliches Arbeiten wünschen FBJ