Klage des GF gegen BR-Wahl
Wir sind neu gewählter Betriebsrat (01.06.2012). Allerdings hat unser GF eine Klage angestrebt, um die Betriebsratswahl für unwirksam erklären zu lassen. Termin zur Anhörung beim Arbeitsgericht ist der 19.07.2012. Dazu drei Fragen:
- Sind wir dennoch berechtigt, Anfragen der Mitarbeiter "zu bearbeiten"?
- Müssen wir die AN über diesen Sachstand informieren?
- Wenn ja, in welcher Form?
Fröhliches Arbeiten wünschen FBJ
Community-Antworten (1)
31.05.2012 um 11:22 Uhr
zu 1 - ja zu 2 - ja solltet ihr zu 3 - am besten in einer Betriebsversammlung; notfalls tut es auch ein Aushang..
Ansonsten - nur keine Panik. Wenn das Arbeitsgericht zu dem Schluß kommt, dass neu gewählt werden muss, wisst Ihr wenigstens was Ihr anders machen müsst. Und die Kosten der Wahl und des Gerichts (samt Anwälte) trägt ja der AG. Und bevor Ihr dann neu wählt, schickt den Wahlvorstand zur Schulung.
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