Betriebsrat gründen - wie geht das trotz Standortschließung am besten?
Hallo, In unserem Betrieb wird heute bekanntgegeben, dass unser Standort geschlossen werden soll. Da es uns nie möglich gemacht wurde einen Betriebsrat zu gründen um unsere Interessen besser zu unterstützen ist heute den meisten der Kragen geplatzt und es wurden Stimmen laut um unsere Interessen besser zu vertreten einen BR zu gründen.
Vielleicht könne sie mir in dieser Sache mit einigen Antworten weiterhelfen.
Heute wurde bekannt gegeben, dass der Standort geschlossen wird und wir heute noch unsere Kündigungen erhalten. Macht es noch Sinn einen BR zu gründen? Wenn ja welche Fristen müssen wir wahren?
Gruß mit der Bitte um eine schnelle Reaktion Achim Lucht
Community-Antworten (2)
30.06.2005 um 16:37 Uhr
Ohne abschließend vorgreifen zu wollen, befürchte ich „ist das Kind schon in den Brunnen gefallen“ Ein Betriebsrat wird nicht gegründet, sondern von der Belegschaft gewählt und nicht vom Arbeitgeber gestellt. Der Ablauf von Einberufung eines Wahlvorstandes bis zur ersten BR Sitzung dauert 2-3 Monate.
Mein Tipp: Wenn Ihr gewerkschaftlich organisiert seid, wendet Euch an die zuständige Gew. Wenn nicht dann nehmt Euch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht um zu retten was noch zu retten ist.
01.07.2005 um 15:00 Uhr
Tut mir leid aber ich kann Konrad da nur Recht geben.Das schlimme daran ist ehr dass das Kind erst in den Brunnen fallen musste. Die Gewerkschaft könnte da ein guter Partner sein um zu retten was zu retten ist. Solltet Ihr auf einen Anwalt zurück greifen müssen, achtet darauf das es ein "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ist. Empfehlungen findet Ihr auch auf diesen Seiten hier. Viel Glück.
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