Erstellt am 30.05.2012 um 10:54 Uhr von blackseven
Verständnisfrage: 6000,- pro Person und Quartal?
Erstellt am 30.05.2012 um 10:59 Uhr von Monster
Nein 6000 Euro für alle 5 ,jährlich.
Erstellt am 30.05.2012 um 11:11 Uhr von Fairlight
Die Begründung wäre: Ein Limit wird nur und ausschließlich dadurch gesetzt, was an Schulungen erforderlich und angemessen ist.
Einfaches Beispiel: Ihr macht eine Grundlagenschulung im Jahr. Wenn man Kosten von etwa 1000€ (bei Vollverpflegung) ansetzt, wäre Euer Budget bereits nahezu ausgereizt. Sollte eine wie auch immer geartete Situation ein besonderes Seminar erforderlich machen, könntet ihr dies deswegen vielleicht gar nicht wahrnehmen und würdet mindestens ahnungslos, wenn nicht gar handlungsunfähig sein.
Auch könnte man dann mit spitzem Bleistift geneigt sein, "minderwertige" Seminare zu besuchen, um das Limit nicht zu überschreiten.
Von daher halte ich die Idee vom Grundsatz her vielleicht gar nicht verwerflich, aber die Kosten müssen ohnehin über den Grundsatz der Angemessenheit in einem akzeptablen Rahmen bleiben. So legt man sich Ketten an.
Erstellt am 30.05.2012 um 11:15 Uhr von Kulum
Ich frag mal umgekehrt. Wie kommt ein BR auf die Idee sich selbst zu limitieren, wenn der Gesetzgeber absichtlich genau das nicht getan hat?
BTW wie funktioniert das praktisch? Der AG gibt dem BR bekannt, dass er im größeren Rahmen betriebsbedingt entlassen muss und der BR sagt darauf:" Tut mir leid, is grad schlecht. Wir ham vom Sozialplan keinen Schimmer und haben unser Limit für dieses Jahr leider schon ausgeschöpft"
Naja, wenns funktioniert.....
Ganz dumme Idee und entbehrt dazu noch jeder Rechtsgrundlage
Erstellt am 30.05.2012 um 11:43 Uhr von Monster
Danke!
Klar, so habe ich das den anderen versucht zu erklären. Nur der Marktleiterassi ist ja darauf bedacht das wir so wenig wie möglich wissen. Ich hoffe ich kann das abwenden.Denn 2 von uns gehen schon zu BR Institut . Wer kennt das? Ist das billigste auf dem Markt. DANKE
Erstellt am 30.05.2012 um 11:53 Uhr von gironimo
Der § 37 Abs. 6 BetrVG spricht von den erforderlichen Schulungen. Erforderlichkeit kann man doch nur an den Themen messen und nicht an den damit verbundenen Kosten.
Abgesehen von den Grundlagenseminaren, die schon durch die Rechrtsprechung als erforderlich angesehen werden, kann doch ein BR nicht wissen, welche Maßnahmen des AG Schulungsbedarf auslöst. Es kann doch nicht sein, dass der AG z.B. ein neues Personalbeurteilungssystem einführen will und der BR sagt "Sorry - Schulung zu teuer - also stimmen wir allem zu, was der AG uns vorlegt" oder so ähnlich.
Erstellt am 30.05.2012 um 13:26 Uhr von Widder
Was der Marktleiterassi will oder nicht, spielt erstmal eine untergeordnete Rolle.
Du hast ein paar sehr gute Argumente dagegen hier erhalten. Damit müsstest du auch, wenn es sein muss die Mehrheit im BR hinter dich bekommen.
Bin mal gespannt, wann sich die ersten BR-Gremien ihr BR-Tätigkeiten Budgetieren lassen, und sich damit selbst Arbeitsunfähig machen.....
Erstellt am 30.05.2012 um 19:52 Uhr von rtjum
@Widder
die gibt es leider schon und die sind dann auch noch so dämlich sich tatsächlich daran zu halten.
Erstellt am 30.05.2012 um 21:04 Uhr von Monster
Danke an alle!
Ich kämpfe weiter. Hoffe nur das die Restlichen so schlau sind.
Erstellt am 31.05.2012 um 15:57 Uhr von Bakunin
"Es kann doch nicht sein, dass der AG z.B. ein neues Personalbeurteilungssystem einführen will und der BR sagt "Sorry - Schulung zu teuer - also stimmen wir allem zu, was der AG uns vorlegt" oder so ähnlich."
Andersherum wird ein Schuh draus: "Sorry. Schulung zu teuer. Also lehnen wir alles ab, was der AG uns vorlegt.
Dürfte wohl kaum im Interesse des Marktleiterassistenten sein....
Erstellt am 31.05.2012 um 16:12 Uhr von Fairlight
@ Bakunin:
Naja, wenn Mobbing im Raum steht und man es wegen fehlendem Fachwissen nicht einzuschätzen vermag, zieht dein Argument nicht.
So oder so wird aber offensichtlich, wieso ein Limit/Budget unsinnig ist.
Erstellt am 31.05.2012 um 19:06 Uhr von Betsy
1. Müsste sich der BR an dieses Budget halten?
2. Was darf der Assistent vom Marktleiter alles wenn der Marktleiter nicht da ist?
und
3. Inwieweit ist der Assistent maßgeblich am Erfolg des Unternehmens beteiligt?
Für mich wäre die Frage, warum ist der im BR?
Erstellt am 01.06.2012 um 10:01 Uhr von Fairlight
@ Betsy:
zu 1: Nein, dürfte er im Zweifel gar nicht, denn wenn ein Seminar erforderlich ist, müsste der BR es sogar machen, denn sonst könnte man es als Pflichtverletzung ansehen (zumindest aus meiner Sicht).
zu 2 + 3: das ist irrelevant, denn solange er nicht als leitender Angestellter gilt, ist er wählbar. Und seine Motive für den Vorschlag sind auch nicht wirklich von Belang, denn dadurch werden Budgets und Limits kaum sinnvoller.
Im Übrigen haben wir bei uns auch einen Marktleiter bei uns im BR. Und der ist mit Feuereifer FÜR die Kolleginnen und Kollegen dabei. Genaugenommen haben er und ich die BR Erstwahl bei uns überhaupt angeleiert. Von daher..... ;-)