Erstellt am 27.05.2012 um 21:28 Uhr von MonaLisa
@Elfriede,
ja, der BR muss - wie bei einer Einstellung - angehört werden.
Erstellt am 28.05.2012 um 11:01 Uhr von Piranha
ist ne Einstellung nach § 99 BetrVg.
lies den mal nach. Ist aber meistens nur ne Formsache, da du schon wirklich triftige Gründe zur Ablehnung brauchst ( Störung des Betriebsfrieden etc. )
Erstellt am 28.05.2012 um 16:55 Uhr von Globus
wer fragt das? Der Arbeitgeber? Wenn ja, muß dieser Die Zustimmung zur Einstellung beim BR einholen. Sollte ein Arbeitnehmer fragen ist die Antwort nein, ein Arbeitnehmer muß den BR nicht "fragen".
*da du schon wirklich triftige Gründe zur Ablehnung brauchst ( Störung des Betriebsfrieden etc. )*
eine sehr gewagte Aussage...
Erstellt am 29.05.2012 um 17:29 Uhr von Saarländer
nach 99 BetrVG ist wie eine normale Einstellung zu behandeln.
Erstellt am 29.05.2012 um 19:07 Uhr von Globus
Saarländer
soweit ist das alles schon geklärt - die einzig offene Frage ist, wer genau diese Frage stellt und für wen...
Erstellt am 29.05.2012 um 23:25 Uhr von Betsy
Da dies ein BR Forum ist.......
Erstellt am 30.05.2012 um 15:16 Uhr von Globus
oh, das heißt noch ncihts - erinnere mich an einige Fragen von AN hier...