Erstellt am 27.05.2012 um 19:49 Uhr von DrUmnadrochit
Herr Malzahn,
Betriebsräte werden jeweils in einem Betrieb gewählt. Ein Betrieb ist "die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedung von Eigenbedarf erschöpfen."
Ist ein bisschen sperrig, solch eine Definition und insbesondere bei so Konstrukten wie Filialunternehmen und KiTas nicht unbedingt einfach zu handhaben.
Ein Betrieb könnte bei Euch möglicherweise eine einzelne KiTa sein, aber vielleicht auch alle KiTas in einer Stadt.
Ihr solltet Euch vielleicht Unterstützung bei der Gewerkschaft holen, damit Ihr richtig startet und nicht Schiffbruch erleidet.
Erstellt am 27.05.2012 um 19:50 Uhr von gironimo
Lese mal §§ 1 - 4 BetrVG.
Man kann schlecht aus den paar Zeilen die genaue Betriebsstruktur erkennen. Ich würde aber an Eurer Stelle zunächst einmal einen BR an Eurem Standort wählen. Nähere Informationen über Wahlvorschriften und Abläufe bekommst Du auch bei der örtlichen Gewerkschaft. Die sind auch bei der Organisation der Wahl hilfreich (Mitglieder vorausgesetzt)
Erstellt am 27.05.2012 um 21:00 Uhr von DrUmnadrochit
"Ich würde aber an Eurer Stelle zunächst einmal einen BR an Eurem Standort wählen."
Was fürchterlich in die Hose gehen kann, wenn der Standort kein Betrieb im Sinne des BetrVG ist.