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Personaldaten für den Wahlvorstand

A
anjans
Nov 2016 bearbeitet

Hi Wir haben gerade den Wahlvorstand gewählt, und wollen jetzt die Personaldaten von der GF! Es gibt und das ist kaum zu glauben Mitarbeiter die ein schreiben erstellt haben, gegen die Herausgabe der Personaldaten. Und diese einpaar sogar unterschreiben. Ob auf druck von der GF kann ich nicht sagen vermute es aber!

Ist das zulässig, oder darf der WF die Daten von allen anfordern auch wenn der MA dagegen ist? Es sind auch Ausländer und Schwangere dabei!

MfG anjans

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.05.2012 um 10:25 Uhr

Dem Wahlvorstand stehen die erforderlichen Daten zu, die er für die Wahl benötigt. Da können einige Mitarbeiter, die sich einen Karriereschub erhoffen, auch einen Handstand machen. Der AG ist in der Pflicht, Euch die Daten zur Verfügung zu stellen. Notfalls einen Fachanwalt beauftragen und das Arbeitsgericht bemühen (Kosten der Wahl trägt der AG)

D
DrUmnadrochit

27.05.2012 um 19:35 Uhr

"Es sind auch Ausländer und Schwangere dabei!"

Der Sinn dieser Anmerkung erschließt sich mir nicht.

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