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Elektronisches Rückmeldeverfahren von Personaldaten

D
danipaula
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine etwas seltsame Frage. Es geht um das elektronische Rückmeldeverfahren von Personaldaten. Unser Prokurist hat am "schwarzen Brett" folgende Mitteilung ausgehängt. Arbeitgeber sind seit 01.07.2011 gesetzlich verpflichtet, Daten elektronisch an unterschiedliche Datenannahmestellen zu übermitteln(z.B ELENA,DEÜV-Meldung). Die Arbeitgeber machen hierbei im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung Angaben über die Beschäftigung und über deren Beschäftigungsverhältnis. Rechtliche Grundlage § 28a SGB IV. Zu den zu meldenden Daten gehören u.a. auch persönliche Stammdaten wie z.B. der höchste Schulabschluss und der höchste erreichte Ausbildungabschluss. Da diese Daten leider überwiegend nicht aus der Personalakte entnommen werden können, möchte ich Sie bitten; mir Kopien Ihres höchsten Schulabschlusses und ihres höchsten Ausbildungsgrades zur Verfügung zu stellen. mfG........ Ich habe mich durch den § 28a gelesen und nicht gefunden über Zeugnisse. Das kann ich nicht glauben. 1.War das alles einmal in meinen Bewerbungsunterlagen. 2.Selbst wenn das bei jemanden nicht in den Bewerbungsunterlagen war, für was braucht ELENA ein Schulabschlusszeugnis von einem 50 Jährigen Mann zum Beispiel.

Ich hoffe es kann mir jemand helfen, da ich schon eine Weile im Netz unterwegs war, aber nichts gefunden habe. danipaula

1.98601

Community-Antworten (1)

K
Kölner

30.07.2011 um 00:42 Uhr

Ist das eine Fake-Frage? ELENA wird gerade beerdigt!

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